Viele Bauherr*innen haben für die Gartenplanung während des Hausbaus keinen Kopf. Damit der Garten später auch wie geplant gedeihen kann und du Zeit und Kosten sparst, sollte die Gartenplanung aber schon ganz früh mit bedacht werden. Wir haben für dich zusammengestellt, was du vor, während und nach dem Hausbau beachten solltest.

Garten vorbereiten – vor dem Hausbau

Grundstück frei machen

Manche Grundstücke müssen vor dem Baubeginn freigemacht werden. Das heißt es müssen gegebenenfalls Bäume, Hecke und andere Pflanzen entfernt werden. Dabei gibt es aber einige Punkte zu beachten:

Für das Fällen von Bäumen und das Entfernen von Hecken wird in manchen Fällen eine Genehmigung vom örtlichen Ordnungsamt benötigt. Allgemein sind die Regeln dafür im Bundesnaturschutz aufgeführt, aber je nach Bundesland oder Kommune, können die Anforderungen abweichen. Allgemein kann davon ausgegangen werden, dass für folgende Stammumfang eine Genehmigung eingeholt werden muss: Laubbaum ab 80cm (mehrstämmig ab 50cm), ein Nadelbaum ab 100cm (mehrstämmig ab 60cm) und ein Obstbaum ab 150cm (mehrstämmig ab 100cm). Obstbäume sind durch das Bundeskleingartengesetzt geregelt.

Gemessen wird der Stammumfang in einer Höhe von 100cm ab Stammfuß oder falls die Krone vorher anfangen sollte, am Kronenansatzpunkt. Je nach Bundesland können bei nicht Einholen einer Genehmigung Bußgelder bis zu 50.000€ anfallen.

Die Fällarbeiten müssen idR zwischen dem 30. September und 1. März durchgeführt werden. In der Zeit dazwischen dürfen nur Form- und Pflegeschnitte durchgeführt werden. In Ausnahmen dürfen auch in diesem Zeitraum Bäume gefällt und Hecken entfernt werden, aber nur, wenn sie nicht geschützt und nicht von Tieren bewohnt werden. Die Zerstörung oder Beschädigung Fortpflanzungs- und Ruhestätten soll so verhindern werden.

Fällarbeiten großer Bäume sollten nicht von Laien ohne Erfahrung mit Kettensägen ausgeführt werden. Im Falle einer Fällung muss ein gleichwertiger Ersatz gepflanzt oder eine adäquate Ausgleichszahlung geleistet werden. Bei Bäumen und Hecken auf Grundstücksgrenzen muss grundsätzlich auch die Zustimmung von den betroffenen Nachbarn eingeholt werden.

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Zugang zum Grundstück

Vor dem Start der eigentlichen Bauarbeiten am Haus, muss die Zufahrt zum Grundstück für schwere Gefährte gesichert werden. Idealerweise sollte der Zugang zur Baustelle von der Straßenseite aus erfolgen. Liegt das zukünftige Haus weiter hinten im Grundstück oder in zweiter Reihe, muss ggf. eine Zufahrt zur Baustelle durch eine Bodenverbesserung bereitgestellt werden. Das kann durch Abgraben von dem Mutterboden und einer Aufschüttung von Kies erfolgen, die entweder als untere Schicht für die spätere Einfahrt genutzt werden kann oder wieder zurückgebaut werden muss. Eine Standfläche für den Kran sollte am besten auf der Straße oder auf einer späteren Autostellfläche erfolgen, damit nicht zusätzliche Teile des Gartens unnötig verdichtet und belastet werden.

Vor Betreten oder Nutzung von Flächen außerhalb der eigenen Grundstückgrenzen sollte die Erlaubnis der Gemeinde oder der Nachbarn eingeholt werden. Diese Flächen müssen nach der Nutzung in ihren Ursprungszustand zurückgebracht werden.

Lagerung von Mutterboden

Der Mutterboden ist die oberste Schicht der Erde und voll mit Leben und Mineralien, die später wichtig für einen florierenden Garten sind. In der Regel ist der erste Schritt beim Hausbau, dass der Mutterboden abgezogen und seitlich auf dem Grundstück gelagert wird. Es sollte eine Position gewählt werden, die während und nach den Bauarbeiten nicht stört. Der Hügel sollte nicht zu hoch und steil aufgeschüttet werden, um Erosion und Auswaschung zu vermeiden. Zusätzlich sollte Mutterboden nicht mit tieferliegenden Bodenschichten und verunreinigten Böden vermischt werden. Bei sehr langen Bauzeiten können Bauherr*innen den gelagerten Mutterboden mit einjährigen Gründünungspflanzen besähen, um z.B. Unkraut vorzubeugen und den Boden zu schützen.

Zur Schonung des Geldbeutels und des Bodens, sollten die Bodenbewegungen auf ein Minimum reduziert werden. Der Abtransport von überschüssigem Boden kann je nach Qualität und Verunreinigungen bis zu 100€ pro Kubikmeter kosten. Klevere und private Vereinbarungen können hier mitunter viele tausende Euros sparen.

Groben Gartenplan fixieren

Idealerweise sollte ein grober Gartenplan schon mit den Plänen für das Haus zusammen entstehen. So kann wie oben beschrieben schon während den Erdarbeiten für das Haus, die Erdarbeiten für Einfahrten, Stellflächen, Terrassen, Wege und Gartenhäuser, etc. übernommen werden. Außerdem kann der Gartenplan Einfluss auf die Grundrissplanung haben. So sollten Ausgänge zu zukünftigen Terrassen mit bedacht werden. Ebenso sollten verschiedene Sitzmöglichkeit, und damit auch der Zugang dahin, um das Haus herum geplant werden, da zum Beispiel eine Terrasse an der Südseite des Hauses im Hochsommer oft wegen der Hitze nicht nutzbar ist.

Vertragliche Festlegungen

Vor dem Start der Bauarbeiten sollte vertraglich vereinbart werden, welche Leistungen die Erdbaufirma bezüglich Zugangs zum Grundstück und Lagerung von Mutterboden erfüllt. So kann z.B. zusätzlich abgesprochen werden, dass der Erdbauer die Wurzelstöcke entfernt, sodass nicht zusätzlich ein Bagger anrücken muss. Ebenso sollte schriftlich festgehalten werden, in welchem Zustand sich das Grundstück nach Abschluss der Bauarbeiten befinden soll.

Mögliche Arbeiten die vertraglich mit dem Erdbauer oder der Hausbaufirma abgeschlossen werden können:

  • Schaffungen einer tragfähigen Zufahrt zum Bauplatz bzw. Grundstück
  • Erstellung einer Standfläche für den Kran
  • Abtrag und seitliche Lagerung vom Mutterboden
  • Bodenabtrag und erstellen der Frostschutzschicht durch Schotter für die zukünftige Einfahrt und Terrasse
  • Entfernung von Wurzelstöcken
  • Auflockerung des Bodens in Bereich von Lagerflächen nach Abschluss der Bauarbeiten
  • Aushub für Fundamente und Erstellung von zugehöriger Frostschutzschicht von Einfahrten, Stellflächen, Terrassen, Zäunen, Wegen, Gartenhäusern, Pools, etc.
  • Verteilung des Mutterbodens auf dem Grundstück
  • Rückbau von Nutzflächen für die Bauarbeiten nach Fertigstellung des Hauses, wenn erforderlich

Garten schonen – während dem Hausbau

Während dem Hausbau werden Teile der Gartenfläche als Lager genutzt. In vielen Fällen steht ein Container für Abfälle im zukünftigen Garten.

Bauabfälle richtig entsorgen

Es sollten keine Bauabfälle, wie z.B. Putz- und Farbreste, Abbruch, Verpackungsmüll und vieles weitere, im Garten entsorgt werden. Diese Abfälle verschlechtern die Bodenqualität und können später das Wachstum von Pflanzen beinträchtigen. Müll auf der Baustelle und im Garten sollte regelmäßig eingesammelt werden, damit es sich nicht in die Natur verteilen kann.

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Bäume schützen

Bäume in Nähe des zukünftigen Hauses sollten vor Beschädigungen geschützt werden, z.B. durch einen Formschnitt für die Krone, Bretter für den Stamm und großzügiges Stehenlassen der Erde für die Wurzeln. Das ist vor allem für flachwurzelnde Bäume relevant.

Boden nicht unnötig verdichten

Der Boden im Garten sollte vor unnötigen Verdichtungen geschützt werden. Dafür sollten unnötige Fahrten mit schweren Geräten vermieden werden. Im Bereich der Baugrube gilt das Gegenteil. Auffüllungen sollten lagenweise und ausreichend verdichtet werden, um spätere Setzungen von Gartenanlagen zu verhindern.

Garten anlegen – nach dem Hausbau

Bodenaufbau

Am besten sollte nach dem Hausbau mindestens ein Jahr gewartet werden, bevor der endgültige Garten angelegt wird. Auffüllungen rund um das Haus können sich im ersten Jahr noch stark setzen und es muss eventuell Erde nachgefüllt werden. Regen, Zeit und zusätzliches Gewicht schützen vor späteren ungewollten Setzungen z.B. unter Wegen, Einfahrten und Terrassen.

Der Boden im Garten kann sich z.B. durch eine Gründüngung zusätzlich erholen. Wichtig ist auch, dass vor dem Anlegen von Beeten keine verdichteten Schichten in unteren Bereichen der Erde sind, damit Staunässe vorgebeugt wird.

Gesetzliche Vorschriften

Vor dem Anlegen eines Gartens, sollten die geltenden Vorschriften eingesehen werden. Viele Bebauungspläne schreiben die Anforderungen an Zäune, erlaubten Bepflanzungen und Versiegelungsflächen vor. Zum Beispiel wird in Bebauungspläne oft auch die Positionen von Gartenhäusern festgelegt. Zusätzlich gelten die Regeln der jeweiligen Landesbauverordnungen. Die können von einer sehr unterschiedlich sein, vor allem wenn es um die Genehmigungen von Gartenhäusern geht. Baden-Württemberg hat z.B. auch das Neuanlegen von Schottergärten verboten. Hier lohnt sich ein genauer Blick oder die Hilfe eines örtlichen Gartenplaners.

Ebenso sollten die lokalen Nachbarschaftsregeln beachtet werden. Diese legen z.B. den Abstand von Bepflanzungen zur Grundstücksgrenze fest. Die Errichtung eines Gartenzauns sollte mit Absprache bzw. Kostenbeteiligung der Nachbarn erfolgen.

Tipps Gartenplanung

Für den Garten gibt es genauso unzählige Gestaltungsmöglichkeiten wie für Häuser. Folgende Punkte können bei der Gartenplanung beachtet werden:

  • Kindgerechte Gartenplanung: Bei Kindern im Haushalt sollte der Garten ausreichend Stellfläche für Spielgeräte bereithalten. So kann z.B. eine Rasenfläche für Ballsportarten und die gepflasterte Einfahrt für Fahrgeräte genutzt werden. Eine ausreichende Umzäunung und abschließbare Tore erleichtern die Aufsicht von kleineren Kindern. Wasserstellen wie z.B. Teiche oder Regentonnen sollten gesichert werden, um Ertrinken zu verhindern. Idealerweise sollten keine giftigen Pflanzen wie z.B. Thujas oder Tollkirsche angepflanzt werden. Ebenso sollten auf Pflanzen an denen sich Kinder verletzen können verzichtet werden. Dazu gehören z.B. Brennesseln, Dornenbüsche oder auch morsche Bäume. Es sollte für ausreichend Schatten für z.B. einen Sandkasten oder Planschbecken gesorgt werden.
  • Insekten- und Vogelfreundliche Gartenplanung: Für den Artenschutz sollten die Versiegelungsflächen auf ein Minimum reduziert werden. Dazu gehören ebenfalls Schotterflächen. Diese können sich zusätzlich im Sommer auf über 70°C aufheizen und zu Verbrennungen führen. Bei der Bepflanzung sollten heimische Pflanzen bevorzugt werden. Blühende Pflanzen liefern Nahrung für bestäubende Insekten. Auf große kurzgehaltene Rasenfläche sollte verzichtet werden. Blühende Wiesen oder der Natur überlassene Ecken im Garten liefern Nahrung und Unterschlupf für viele Tiere. Stauden sollten erst im Frühjahr beschnitten werden. Laubhaufen helfen Tiere beim Überwintern.
  • Pflegeleichte Gartenplanung: Durch die Anpflanzung von Bodendeckern und langsam wachsende Büsche bzw. Bäume kann bei minimaler Pflegearbeit ein artenreicher und schöner Garten entstehen. Dichte Bodendecker verhindern die Ansiedlung von unerwünschten Beikräutern. Es gibt sogar Bodendecker die das abgefallenes Laub „schlucken“. Langsam wachsende Büsche und Bäume müssen seltener beschnitten werden. Schnell wachsende Büsche und Bäume hingegen nehmen schnell viel Platz ein, der dann zusätzlich nicht begrünt oder gepflegt werden muss. Blühende Wiesen müssen nur ein bis zweimal im Jahr gemäht werden. Ein Mähroboter kann automatisch kürzere Rasenflächen pflegen. Bitte lasst diese zum Schutz von Igeln nicht in den Dämmerungsstunden laufen.

Inspiration zu schönen Gärten finden sich zu Hauf im Internet, zum Beispiel auch über unser Garten-Pinterest-Board.

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Autorin: Ester Karl

Foto: pixabay