Die Bauabfall Entsorgung ist gesetzlich genau geregelt. Resourcen und Baustoffe werden knapp, daher steigen die gesetzlichen Ansprüche zur Wiederverwertung, sowie die Kosten bei schlechter Sortierung. Hier erfährst du, wie Bauabfälle getrennt werden müssen, und welche Möglichkeiten der Entsorgung es gibt. Außerdem erhältst du eine Liste mit 40 Baustoffen und wie diese richtig entsorgt und wiederverwendet werden können.

Wie müssen Bauabfälle getrennt werden?

Grundsätzlich müssen Baustoffe dem Gesetz nach sortiert und entsprechend entsorgt werden. Die Abfallentsorgung wird in Deutschland durch das Abfallbeseitigungsgesetzt (AbfG) geregelt. Die einzelnen Bundesländer haben dieses Gesetz durch individuelle Regelungen ergänzt. Daher lohnt es sich immer sich bei den kommunalen oder städtischen Wertstoffhöfen über die geltenden Regelungen zu informieren, da hierdurch viel Geld gespart werden kann. Wichtig in allen Regionen ist die korrekte Trennung der verschiedenen Abfälle, wie zum Beispiel:

Container für diverse Baustellen-Abfälle können zB. direkt hier online bestellt werden:

Die einzelnen Bundesländer bieten Informationen zur Abfallentsorgung:

Für Österreich hat die WKO einen ausführlichen „Leitfaden zum richtigen Umgang mit Baurestmassen auf Baustellen“ herausgegeben.

Für die Schweiz gibt es auf der Internetseite des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) einen Abfallwegweiser.

Wie werden Bauabfälle entsorgt?

In Deutschland darf kein unbehandelter Müll deponiert werden. Die EU hat für die Abfallentsorgung folgende Abfallhierarchie festgelegt:

  1. Abfallvermeidung
  2. Wiederverwendung
  3. Recycling
  4. Sonstige Verwertung
  5. Beseitigung

Abfallvermeidung, Wiederverwendung und auch Recycling haben obere Priorität und verursachen auch die geringeren Kosten oder können sogar Gewinne einbringen, wenn zB. Baustoffe oder Bauteile weiterverkauft werden können. Die Beseitigung auf Mülldeponien hingegen ist der letzte Punkt und sollte, wenn möglich tunlichst vermieden werden.

Eine ausführliche Liste von Baustoffe mit deren Möglichkeiten zur Entsorgung (Wiederverwendung, Recycling, Verwertung, Beseitigung) findet sich im Abschnitt Baustoffe richtig entsorgen – Baustoffliste

1. Abfallvermeidung

Als erste Maßnahme soll Abfall vermieden werden. Das können Maßnahmen wie z.B. die Reduktion von Verpackungsmüll oder auch Verbote von umweltschädlichen Stoffen wie zum Beispiel PCB, FCKW, usw. sein.

Für die Baustelle bedeutet das z.B., dass möglichst wenig Verschnitt anfällt oder nur die Mengen an gemischt werden, die auch verbraucht werden. Tipps zur Abfallvermeidung auf der Baustelle:

  • Verschnitt sparsam kalkulieren
  • Rücknahme von überflüssigem Baumaterial mit Baustoffhändler vereinbaren
  • Kleinere Gebinde kaufen
  • Reste weiterverkaufen
  • Baumaterialien trocken und adäquat für späteren Gebrauch lagern
  • Sortenreine Trennung, um Kosten für die Abfallentsorgung gering zu halten

2. Wiederverwendung

Im zweiten Schritt sollen Produkte, die wiederverwendet werden können, den Vorzug gegeben werden. Im Handel gehören dazu z.B. Pfandflaschen, die nach der Reinigung wieder befüllt werden können.

Für die Baustelle bedeutet das z.B., dass auf Verbundwerkstoffe verzichtet wird, damit ein zerstörungsfreier Rückbau möglich ist. Dachziegeln können theoretisch mehrmals wieder verbaut werden, landen aber meistens im Bauschutt. Das ist Ressourcenverschwendung. Es wird zurzeit auch an Mauerziegeln geforscht, die gesteckt werden und keinen Kleber oder Mörtel mehr für die Herstellung einer Wand benötigen.

Einige Baustoffe oder ganze Bauteile können über sogenannten Baustoffbörsen angeboten und weiterverkauft werden. Siehe dazu auch Baustoffbörsen.

3. Recycling

Im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist Recycling als „(…) jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden. Es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, aber nicht die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind“ definiert.

Beim Recycling werden die Abfallströme aufbereitet, um daraus wieder Rohstoffe zu gewinnen. Ein Beispiel dafür ist das Einschmelzen von Metallen. Altmetall wieder einzuschmelzen benötigt wesentlich weniger Energie als die Herstellung von neuen Metallen. Besonders interessant ist das für die großen Mengen an Baustahl.

Das Recycling hat in Deutschland in einigen Bereichen noch großes Ausbaupotential. Trotz der separaten Sammlung von Kunststoffen wurden davon 2019 nur ca. 46% recycelt. Der Rest landete in der Müllverbrennungsanlage. Beim Altpapier liegt die Recyclingquote bei 78% und für Glas bei 83%.

Für die Baustelle bedeutet das, dass die vorab sortierten Bauabfälle in sogenannte Recyclinghöfe gebracht werden. Die Ablieferung ist für gewisse Abfälle kostenlos, bei anderen Abfällen wie zum Beispiel Grünschnitt, Bauschutt, Holz, Eisen-Schrott ist eine Gebühr zu entrichten.

Hier finden sich die Kosten für diverse Baustellen-Abfall-Container in deiner Region:

Einen umfassenden Beitrag zum Thema Recycling von Baustoffen gibt es hier.

Ein weiterer Begriff ist das Upcycling. Darunter versteht man, dass man aus vermeintlichem Abfall etwas Höherwertiges hergestellt, bzw. bestehendes aufgewertet wird. Beispiele dafür sind die Aufwertung von Möbeln durch einen neuen Anstrich und neue Griffe oder der Bau einer Lampe aus einer alten Schüssel oder der Bau eines Kopfteils für ein Bett aus übriggebliebenen Bodendielen.

4. Sonstige Verwertung zB. Müllverbrennungsanlagen

Zur „sonstigen Verwertung“, die in der Hierarchie an Platz 4 steht, gehören die thermische Verwertung und Verfüllungen.

Thermische Verwertung – Müllverbrennungsanlagen

Bei der thermischen Verwertung werden die Stoffe verbrannt oder vergast um Energie- und/oder Wärme zu gewinnen. Bei Müllverbrennungsanlagen kann hauptsächlich zwischen 3 verschiedenen Anlagentypen unterschieden werden:

  • Hausmüllverbrennungsanlagen (HMV) für nicht gefährlichen Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle
  • Sonderabfallverbrennungsanlagen (SAV) für alle nicht hausmüllähnlichen Abfälle, die höhere Temperaturen zur Beseitigung benötigen. Es gibt auch Anlagen, die ausschließlich für bestimmte Abfallarten konzipiert wurden, zum Beispiel für Klärschlamm oder Altholz.
  • Ersatzbrennstoff-Verbrennungsanlagen (EBS-Verbrennungsanlagen) nutzen mittel- oder hochkalorische Reststoffe als Brennstoffe und sind meistens Industriekraftwerke. Zum Beispiel Zementwerke betreiben ihre Anlagen oft in Kombination mit Verbrennungsanlagen. Industrieheizkraftwerke gehören auch zu EBS-Verbrennungsanlagen.

Die Verbrennung erfolgt nicht rückstandsfrei. Es fallen Schlacken und Aschen aus den Abhitzekesseln und Elektrofiltern an. Außerdem entstehen sonstige Rückstände bei Rauchgasreinigung. Je nach Anlagenprinzip können auch Prozessabwässer anfallen, die einer Abwasserbehandlungsanlage zugeführt werden müssen.

Der Großteil der betriebenen Müllverbrennungsanlagen wird zur Produktion von Strom oder Wärme eingesetzt. Die Abfallrichtlinien der EU legen anhand der Energieeffizienz fest, ob eine Abfallverbrennungsanlage als Abfallbeseitigung oder -verwertung betrieben wird. Anlagen, die in der Industrie zur Stromgewinnung genutzt werden gelten in den meisten Fällen als Abfallverwertungsanlagen.

Da in Deutschland seit 2005 das Deponieren von nicht vorbehandelten Abfällen verboten ist, wird ein Großteil der Abfälle thermisch behandelt. In Deutschland gibt es eine Kapazität von ca. 45 Mio. t Abfall in allen Müllverbrennungsanlagen, die in den meisten Jahren auch voll ausgenutzt werden.

Ein Problem ist, dass Recycling und die thermische Verwertung im Wettbewerb miteinander stehen. Damit die Müllverbrennungsanlagen ausgelastet sind, findet ein Preiskampf um Abfälle statt, sodass sogar Abfälle importiert werden. Da die Betreiber von Müllverbrennungsanalgen in den meisten Fällen mehr Geld für den Müll bieten können, geht dieser Kampf zu Lasten der Abfallhierarchie, da weniger Abfälle als möglich recycelt werden.

Ein weiterer Knackpunkt ist die sortenreine Sortierung. Leider gibt es viele Verbundwerkstoffe, die für ein Recycling oder eine Wiederverwendung nicht mehr geeignet sind. Die Sortieranlangen werden immer besser, aber besonders auf Baustellen, sollte auf eine sortenreine Sortierung geachtet werden.

Verfüllung

Verfüllungen werden z.B. für den Bergversatz benötigt. Dafür werden stillgelegte Untertage-Bergwerke zur Stabilisierung mit geeignetem Abfall wieder aufgefüllt. Für die Ausfüllung von trocknen Bergwerken, z.B. im ehemaligen Salzabbau, können auch gefährliche Abfälle (z.B. Kesselasche, Elektro- u. Gewebefilterstaub, Reaktionsprodukte) genutzt werden. Dies gilt dann als Verwertungsmaßnahme.

Weitere Verfüllungsmaßnahmen sind das Auffüllen von Gruben, Brüchen und Tagebauten, um die ursprüngliche Bodenfunktion wiederherzustellen. Dafür werden in der Regel auf Baustellen anfallender unbelasteter Erdaushub und in kleineren Mengen Bauschutt und Gleisschotter verwendet.

5. Beseitigung

Als letzte Möglichkeit sollte erst die Beseitigung des Mülls auf Deponien oder in Müllverbrennungsanlagen in Betracht gezogen werden. Das ideale Ziel der Kreislaufwirtschaft wäre, wenn gar keine Stoffe mehr beseitigt werden müssten.

Die Abgrenzung von Verwertung und Beseitigung ist nicht immer eindeutig. Eine Verwertung liegt vor, wenn Abfälle einem sinnvollen Zweck zugeführt werden. Dazu gehören alle Maßnahmen zur Wiederverwendung, des Recyclings und aber auch die energetische Verwertung und die Nutzung als Verfüllungen. Das kann zu dem Paradox führen, dass die Verwendung von Sekundärbrennstoffen, wie zum Beispiel Altreifen, Altöl, Klärschlamm, Lösemittel, Kunststoffabfälle, Papierschlämme, Tiermehl, Siedlungsabfälle und Altholz in Zementwerken als Verwertungsmaßnahme gilt, wohingegen die Verbrennung derselben Abfälle in Müllverbrennungsanlagen als Beseitigungsmaßnahme eingestuft wird.

Deponieklassen

Gründe für das Deponierungsverbot sind u.a., dass viele Deponien an ihre Kapazitätsgrenzen kommen, der Bau von neuen Deponien schwierig ist, die Kosten für die Deponierung immer weiter steigen und mit ihr wertvolle Ressourcen verloren gehen. Zum anderen entspricht die Deponierung auch nur noch der letzten Stufe der Abfallhierarchie.

Die Deponieverordnung (DepV) legt vier Deponieklassen fest:

  • D 0: Inertstoffdeponien für gering belastete mineralische Abfälle wie z.B. unbelasteter Bauschutt und unbelastete Böden. Dafür können z.B. ungenutzte Tagebaugruben benutzt werden.
  • D I: Oberirdische Deponie für nicht gefährliche Abfälle mit geringem organischem Anteil und geringer Schadstofffreisetzung.
  • D II: Deponie für Abfälle mit höherem organischem Anteil und mehr Schadstofffreisetzung als für D I zugelassen i.d.R. Haus -und Gewerbemüll.
  • D III: Oberirdische Deponie für gefährliche Abfälle mit mehr Schadstofffreisetzung als für D II zugelassen ist.
  • D IV: Untertagedeponien

Bauschutt

Zu Bauschutt zählen u.a. Steine, Erde, Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik und Straßenaufbruch, mit der Voraussetzung, dass diese nicht mit Giftstoffen belastet sind. Zum Bauschutt gehören keine Sonderabfälle, Dachpappe, Asbest, Metall, Gipsprodukte, Gas- und Porenbetonsteine, verunreinigter Boden und nichtmineralische Stoffe.

Der meiste Bauschutt wird im Straßenbau oder für Verfüllungen verwendet. Es wird Bauschutt aber auch auf Inertstoffdeponie auch Bauschuttdeponie genannte gelagert. Ein Verbund der deutschen Bauindustrie, Baustoffindustrie und Entsorgungswirtschaft gibt regelmäßig die Daten zum Aufkommen und Verbleib von mineralischen Abfällen in der Bauwirtschaft unter Kreislaufwirtschaft Bau heraus.

Die Entsorgung von bestimmten Erden und Bauschutt wird immer schwieriger, da viele Deponien ihre Kapazitätsgrenze oder das Ende der Betriebsdauer erreichen. Dadurch steigen vor allem die Entsorgungskosten. Ein weiteres Problem ist auch der Ausstieg aus der Kohle als Energieträger, da die Entsorgung der größten Anteile der mineralischen Bauabfälle im Tagebau erfolgt. Zwar werden auch nach dem Abbauende die Tagebauten noch mehrere Jahre lang verfüllt werden können, aber die Mengen werden auf lange Hinsicht begrenzt sein.

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Abfallbergbau (Landfill Mining)

Wenn die Sortier-, Recycling- und Wiederaufbereitungsmethoden immer effizienter werden, dann wird der sogenannte Abfallbergbau immer wirtschaftlicher. Erst seit 2005 darf nur noch vorbehandelter Abfall deponiert werden. Davor wurde die meisten Abfälle unbehandelt und sogar unsortiert in Deponien beseitigt.

Bestimmte Rohstoffe wie z.B. bestimmte Metalle oder seltene Erden werden in einigen Jahren schon nicht mehr in ausreichenden Mengen abgebaut werden können. Neue Quellen für diese Ressourcen befinden sich in alten Deponien.

Problematisch ist nur, dass teilweise nicht bekannt ist, was in den alten Deponien gelagert wurde, bzw. wie die verschiedenen Stoffe in den Jahren miteinander reagiert haben. Der Abbau von Mülldeponien ist daher noch sehr aufwendig und mit großen Sicherheits- und Gesundheitsrisiken verbunden.

Ein wichtiger Schritt war die Deponierung weitestgehend zu beschränken, da dadurch wertvolle Ressourcen verloren gehen. Gerade mineralische Baustoffe werden an der einen Stelle abgebaut, um sie an einer anderen Stelle wieder zu deponieren.

Sondermüll

Sondermüll sind alle Abfälle, die explosiv oder giftig sind und nicht in den Hausmüll dürfen. Zu Abfällen von der Baustelle, die unter Sondermüll fallen, gehören zum Beispiel alte Lacke und Asbesthaltige Baustoffe. Ebenso gehören aber auch Desinfektionsmittel, Insektenvernichtungsmittel, Pestizide, Altöl, Laugen, Säuren, alte Elektrogeräte, Leuchtstoffröhren, Batterien, Energiesparlampen, Munition usw. zum Sondermüll.

Diese Müllarten werden separat gesammelt, entweder auf den kommunalen Recyclinghöfen oder werden von den Händlern zurückgenommen. Gerade Flüssige Mittel wie zum Beispiel Farben, Lacke, Verdünner, Pinselreiniger, Tapetenkleister oder Ölhaltige Flüssigkeiten sollten nicht runtergespült werden und ins Abwasser gelangen.

Für einige Sondermüllarten wie zum Beispiel Asbest oder Altöl fallen entsorgungsgebühren an. Asbest sollte von einer Fachfirma mit Spezialausrüstung ausgebaut und entsorgt werden, da der aufgewirbelte Asbeststaub krebserregend ist.

Die Verbrennung von Sondermüll zählt in vielen Fällen zu Beseitigungsmaßnahmen, da dies unter sehr hohen Temperaturen durchgeführt werden muss und die Rückstände hochgiftig sind.

Baustoffe richtig entsorgen – Baustoffliste

Die folgende Liste gibt einen Überblick über die verschiedenen Verwendungen von Baustoffen gemäß der Abfallhierarchie:

Wiederverwendung, Recycling, Verwertung oder Beseitigung von Baustofflen

MVA = Müllverbrennungsanlage

  • Aluminium: Theoretisch gut recyclingfähig, aber mit Qualitätsverlusten, da i.d.R. nicht nach Legierungen sortiert wird. In Deutschland wird Recycling -Aluminium nur für minderwertige Verwendungen eingesetzt. Nur ¼ des weltweiten Aluminiums besteht aus Recyclingrohstoffen. Gedämmte Alu-Fenster müssen vorher stofflich getrennt werden. Die Dämmung i.d.R. nicht recyclingfähig.
  • Baumwolldämmung: Theoretisch endlos wiederverwendbar. Je nach Zusatzstoff kompostierbar. Entsorgung als Bauabfall. Verwertung in MVA.
  • Beton: Altbeton kann im Zuge von Rückbaumaßnahmen zerkleinert werden. Durch Trennung der Kornfraktionen können recycelte Gesteinskörnungen für die Betonherstellung gewonnen werden. Entsorgung als Bauschutt. Idealerweise getrennt vom Stahl. Beseitigung auf Inerstoffdeponien.
  • Blähperlit: Die eingesetzten Mengen sind sehr gering und werden i.d.R. deponiert. Ohne Bitumen sie sind gut verwertbar. Entsorgung als Bauschutt oder mit Bitumen als Bauabfall. Beseitigung auf Deponie.
  • Erdaushub: Unbelasteter Boden wird wiederverwendet, verunreinigte Böden müssen vor der Wiederverwendung vorbehandelt werden, siehe auch Entsorgung Erdaushub
  • Farben: Farben werden nicht recycelt, sondern über Müllverbrennungsanlagen beseitigt. Entsorgung je nach Art Farbe über Bauabfall oder Sondermüll. Bei Farben und Lacken ist der beste Ansatz die Abfallvermeidung, d.h. die Menge möglichst kalkulieren, so dass keine Reste übrigbleiben.
  • Flachsfasern: Sortenreine Vliese werden von den Herstellern zurückgenommen und wiederverwendet. Entsorgung über Bauabfälle. Verwertung in MVA.
  • Gips: Kann theoretisch zu neuen Gipsprodukten recycelt werden. Einsatz als Zuschlagstoff in Beton ist aufgrund der Sulfate im Gips nur eingeschränkt möglich. Weitere Probleme sind Verunreinigungen und der sortenreine Ausbau. Das kann durch die Verwendung von Lehmfarbe statt Dispersionsfarbe und die Kombination mit Holz anstellen von Metallprofilen verbessert werden. In Deutschland werden weniger als 5% der Gipsabfälle recycelt. Der Rest wird zur Hälfte für den Deponiebau bzw. als Verfüllung von Bergwerken verwendet und zur Hälfte in Deponieklassen I oder höher, auf Grund der enthaltenen Sulfate, deponiert. Gips ist kein Bauschutt, sondern Sondermüll und muss gesondert gesammelt werden.
  • Glas: Flaschenglas kann nach Farben sortiert unendlich oft recycelt werden. Das Recycling von Fensterglas ist theoretisch möglich, allerdings noch nicht wirtschaftlich, da Fensterglas beschichtet, bedruckt, gefärbt, emailliert und/oder mit Gasen gefüllt sein kann. Im Falle von Recycling wird das Fensterglas gereinigt, gemahlen und zu minderwertigeren Produkten verarbeitet. Fenster sind Sondermüll müssen gesondert entsorgt werden.
  • Glaswolle: Für Glaswolle ist zurzeit kein Recycling möglich. Entsorgung als Bauabfall. Verwertung in MVA.
  • Hanffasern: Sortenreine Vliese werden von den Herstellern zurückgenommen und wiederverwendet. Entsorgung als Bauabfall. Verwertung in MVA.
  • Holz : Unbehandeltes Holz kann nahezu endlos wiederverwendet werden, gehäckselt kann es für Spanplatten und ähnliches verwendet werden. Behandelte Holzprodukte können thermisch verwertet werden. Es gibt spezielle Müllverbrennungsanlagen, die auf die thermische Verwertung von Altholz ausgelegt sind. Siehe auch Recycling von Altholz
  • Holzfaserdämmplatten: Verrottbar und kompostierbar (ohne Bitumen) Entsorgung über Bauabfall. Verwertung in MVA.
  • Holzwolleleichtbauplatten: Sortenreine Abfälle können der Herstellung wieder zugeführt werden. Wird aber nur werksintern angewandt. Entsorgung als Bauabfall. Verwertung in MVA.
  • Kalkgipsputz: Die Sulfate im Gips schränken die Recycling Fähigkeit als Betonzuschagstoff ein. Entsorgung als Bauschutt. Beseitigung auf Deponie.
  • Kalkputz:  Entsorgung über Bauschutt. Beseitigung auf Inerstoffdeponien.
  • Kalksandsteine: Können gebrochen und wieder zu Kalksandsteinen verarbeitet werden. Gemahlener Kalksandstein kann als Zuschlagstoff für Beton verwendet werden. Gebrochene Kalksandsteine können als Verfüllungen genutzt werden. Entsorgung als Bauschutt. Beseitigung auf Inertstoffdeponie.
  • Kalkzementputz: Können theoretisch als Zuschlagstoffe für Beton recycelt werden. Abhängig von Zusatzmittel. Entsorgung als Bauschutt. Beseitigung auf Inerstoffdeponien.
  • Keramische Fliesen: Theoretisch wiederverwendbar, wenn zerstörungsfreier Ausbau gelingt. Entsorgung über Bauschutt (Kann je nach Kommune oder Stadt anders sein). Beseitigung auf Inertstoffdeponie.
  • Klebstoffe: Klebstoffe werden nicht recycelt, sondern in MVA beseitigt. Entsorgung je nach Kleber und Zustand über Restmüll oder Sondermüll. Bei Klebstoffen ist der beste Ansatz die Abfallvermeidung, d.h. die Menge möglichst so kalkulieren, so dass keine Reste übrigbleiben.
  • Klinker: Wiederverwendung möglich, wenn zerstörungsfreier Ausbau gelingt. Füllmaterial für Baugruben, Zuschlagstoff für Ziegel-Splittbeton, als Mehl Aufschüttmaterial für Tennis- und Sportplätze oder Substrat für Dachbegrünungen. Entsorgung über Bauschutt. Beseitigung auf Inertstoffdeponie.
  • Klimaplatten: Durch das vollflächige Verkleben mit Silikatkleber ist nur eine minderwertige stofflicher Verwertung als Füllstoff möglich. Entsorgung über Bauschutt. Beseitigung auf Inertstoffdeponie.
  • Kork: Sortenreiner Kork kann wiederverwendet werden. Verunreinigter Kork kann nur bei sehr hohen Temperaturen verbrannt werden. Entsorgung über Altholz. Verwertung in MVA.
  • Lehm: Endlos Wiederverwendbar. Für die Entsorgung gelten die gleichen Bedingungen wie für Erdaushub.
  • Linoleum: Entsorgung über Bauabfall und Beseitigung in MVA, da nicht zerstörungsfrei ausbaubar und verunreinigt mit Kleber ist.
  • Naturstein: Theoretisch endlos wiederverwendbar, wenn der Ausbau zerstörungsfrei gelingt. Entsorgung als Bauschutt. Beseitigung auf Inertstoffdeponie.
  • Polystyrol EPS: Verwertung als EPS-Extrusionsgegenstände, Schüttungen, Zuschlagstoff oder Porosierungsmittel. WDVS dürfen nicht mehr deponiert werden und können wegen dem Verbund von organischen und anorganischen Materialien nur unter sehr hohen Temperaturen verbrannt werden. Entsorgung als Bauabfall. Beseitigung in MVA.
  • Polystyrol XPS: Unbehandelte XPS kann dem Produktionsprozess zu geführt werden, ansonsten kann Dämmung aus Styrodur nicht recycelt werden. Deponierung ist nicht mehr erlaubt. Entsorgung als Bauabfall. Beseitigung in MVA.
  • Porenbeton: Abbruchmassen können im Porenbetonwerk wiederverwendet werden. Verwendung als Öl- und Flüssigkeitsbinder, Hygienestreu, Abdeckmaterial, Klärschlammkonditionierung, usw. Porenbeton ist kein Bauschutt und muss gesondert entsorgt werden. Beseitigung auf Deponie.
  • PUR-Schaum: PUR und PIR Schaumplatten können zu Klebepressplatten weiterverarbeitet werden. Entsorgung als Bauabfall. Verwertung/Beseitigung in MVA.
  • PV-Anlagen: Händler müssen die Module unentgeltlich zurücknehmen und zu min. 80% recyceln. Der Hauptanteil aus Glas, Aluminium und Kunststoff ist bereits gut recyclebar. Solarzellen enthalten aber auch Silizium und andere inerte Metalle, die aus wirtschaftlichen Gründen heute noch nicht konsequent recycelt werden. siehe auch Recycling von PV-Anlagen
  • PVC: PVC wird nur in geringen Mengen recycelt. Recycling von Hart-PVC ist gut möglich und kostet nach Angaben der Hersteller nur 200 bis 300 €/t. Trotzdem werden Produkte aus Recyclat teurer als aus Neu-PVC verkauft. PVC darf nicht mehr deponiert werden. Das führt durch die Belastung von Blei, Cadmium und anderen Schadstoffen zu einem erhöhten Aufwand in MVAs. Die Verbrennung kostet ca. 250€ pro Tonne. Da der größte Anteil an PVC zurzeit noch verbaut ist, wird der Anteil an Abfall aus PVC in den nächsten Jahren immer mehr ansteigen. Entsorgung als Bauabfall. Beseitigung in MVA.
  • Ton: Endlos Wiederverwendbar. Für die Entsorgung gelten die gleichen Bedingungen wie für Erdaushub.
  • Schafwolle: Wiederverwendbar nach Erneuerung des Mottenschutzes. Hersteller nehmen sortenreine Vliese zurück. Entsorgung als Bauabfall. Verwertung in MVA.
  • Schaumglas: In Kombination mit Bitumen nicht wiederverwendbar. Als Schüttung Wiederverwendung als Schotter im Straßenbau möglich. Entsorgung als Bauschutt (ohne Bitumen). Beseitigung auf Inertstoffdeponie.
  • Schiefer: Theoretisch endlos wiederverwendbar, wenn zerstörungsfrei ausgebaut werden kann. Entsorgung als Bauschutt. Beseitigung auf Inertstoffdeponie.
  • Steinwolle: Altwolle kann wieder eingeschmolzen werden, um daraus neue Steinwolle herzustellen. Viele Hersteller nehmen ihre Produkte zurück. Entsorgung als Bauabfall in luftdichten Säcken. Verwertung in MVA.
  • Stroh: Unbehandelt verrottbar bzw. kompostierbar. Entsorgung als Bauabfall. Verwertung in MVA.
  • Zellulosefasern: Theoretisch wiederverwendbar. Recycling theoretisch über das Altpapier abhängig vom Flammschutzmittel. Entsorgung als Bauabfall in Säcken. Verwertung in MVA.
  • Ziegel: Füllmaterial für Baugruben, Zuschlagstoff für Ziegel-Splittbeton, als Mehl Aufschüttmaterial für Tennis- und Sportplätze oder Substrat für Dachbegrünungen. Entsorgung als Bauschutt. Beseitigung auf Inertstoffdeponie.

Wer noch mehr Informationen über die Ökologie der oben gelistete Baustoffe sucht, findet ausführliche Steckbriefe in unserem E-Book „Nachhaltig Bauen“.

 

Autorin: Ester Karl

Foto: pixabay