Schallschutzexperte Tobias Kirchner erklärt die typischen Schallschutz-Probleme im Wohnbau, gibt Tipps zur schalltechnischen Planung und erklärt wie der Schallschutz nachträglich verbessert werden kann.

Zur Person: Tobias Kirchner hat Bauingenieurwesen an der Bauhaus-Universität Weimar und der Königlich Technischen Hochschule in Stockholm studiert. Nach seinem Abschluss war er mehrere Jahre bei der Firma Ingemansson Technology AB in Stockholm als Bau- und Raumakustiker tätig. Seit 2007 ist er als Gutachter für Bau- und Raumakustik sowie Schallimmissionsschutz in der Akustikbüro K5 GmbH in Berlin tätig. Tobias Kirchner ist Dozent für Bau- und Raumakustik an der Bauhaus-Universität Weimar im Masterstudiengang Bauphysik (eLBau), aktives Mitglied mehrerer Normungs-ausschüsse im DIN und von der IHK Berlin öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Raumakustik. Derzeit ist Tobias Kirchner stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses für Bau- und Raumakustik der DEGA (Deutsche Gesellschaft für Akustik).

Lärmbelästigung in der eigenen Wohnung – was sind die typischen Probleme?

In unserem Büro beraten wir seit vielen Jahren Architekten und Bauherren bei der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Das Thema Schallschutz im Wohnungsbau gewinnt dabei bei immer mehr Bauherren an Bedeutung. Dies zeigen auch die zahlreichen Rechtsstreitigkeiten, bei denen das Thema Schallschutz bestritten wird.

In meinem Beratungs- oder Gutachter-Alltag werden mir häufig die folgenden Probleme vorgetragen:

  • Laute Gehgeräusche aus anderen Wohnungen
  • Schall aus benachbarten Wohnräumen
  • Geräusche aus benachbarten (Gast-) Gewerbe
  • Undichtigkeiten bei Wohnungseingangstüren
  • Geräusche von gebäudetechnischen Anlagen (wie von Wasser- und Abwasserleitungen, Fahrstühlen, Garagen- und Kellertüren)
  • Ausbau von Dachgeschossen im Altbau

Bei vielen Auseinandersetzungen vor Gericht werden jedoch nicht nur solche zuvor genannten technischen Punkte bestritten. Ein häufiger Streitpunkt ist die Feststellung von Mängeln (welches ein rein juristischer Begriff ist) und die Klärung, welche Anforderungen oder Zielgrößen letztlich im Bauvorhaben anzusetzen sind oder waren.

Oftmals wird in den Vertragsunterlagen auf „DIN 4109, Schallschutz im Hochbau“ oder die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ verwiesen, wobei bei Letzterem vor Gericht geklärt werden muss, was die „allgemein anerkannte Regel“ im speziellen Fall eigentlich darstellt. Die Definition des gewünschten Schallschutzes durch solche „weichen“ Formulierungen sollte vermieden werden.

Viel besser ist es, wenn die Anforderungen direkt als Zahlenwerte oder als Schallschutzklassen definiert und vereinbart werden. Die Auswahl der gewünschten Anforderungen sollte gemäß VDI 4100 „Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz“ oder gemäß dem „Schallschutzausweis“ der DEGA (Deutsche Gesellschaft für Akustik) erfolgen.

Ich habe gerade erst in dieser Woche mit einem Kunden telefoniert, der sich eine Art „Label“, wie wir es von technischen Geräten kennen, auch für die schalltechnische Bewertung von Wohnungen wünscht. Hier konnte ich ihm sagen, dass es dies gibt, denn der „Schallschutzausweis“ der DEGA ist genau als solches Instrument gedacht. Es ist schade, dass der „Schallschutzausweis“ so selten Anwendung findet.

Probleme mit Trittschall

Was sind häufige Probleme und wie kann der Trittschallschutz nachträglich verbessert werden?

Estrichdröhnen

Störungen, die durch Gehen auf dem Boden in benachbarten Wohnungen beklagt werden, können viele Ursachen haben. Selbst bei fachlich richtig eingebauten schwimmenden Estrichen und Boden-aufbauten können störende Gehgeräusche bzw. hohe Trittschallpegel nicht ausgeschlossen werden.

Die Störungen werden in Neubauten oftmals wahrgenommen, wenn Personen / Kinder barfuß oder nur in Strümpfen durch die Wohnung gehen oder laufen. Hierbei führt vor allen beim „Fersengang“ das Auftreten mit der Ferse auf dem Boden zu hohen Störgeräuschen, die mit „wummern“ oder „dröhnen“ (d.h. tieffrequenter Schall) beschrieben werden können. Dieses Problem wird in Fachkreisen „Estrichdröhnen“ genannt.

  • Werden Hausschuhe getragen, sind die Geräusche durch „Estrichdröhnen“ oftmals weniger störend.
  • Auch textile oder weichfedernde Bodenbeläge können in einigen Fällen den Trittschall im darunterliegendem Raum verringern.
  • Eine Lösung des Problems im Nachhinein ist ohne massive bauliche Eingriffe nahezu unmöglich.

In der Planungsphase können jedoch grundlegende Maßnahmen definiert werden, durch die Störungen durch Estrichdröhnen wesentlich verringert werden können. Noch im Oktober/November 2020 wird hierzu ein eigenes Memorandum der Deutschen Gesellschaft für Akustik (DEGA) veröffentlich, in dem diese Problematik und Lösungsansätze für die Planung beschrieben werden.

Kontakt zwischen Bodenbelag oder Estrich mit der Wand

Es kommt leider häufig vor, dass beim Einbau von Estrichen und Bodenbelägen Schallbrücken zwischen Estrich und den flankierenden Wänden entstehen.

Das gleiche Problem gibt es im Treppenhaus: Der Einbau von Treppenläufen und Treppenpodesten wird i.d.R. mittels elastischer Auflager realisiert. Bei fachgerechtem Einbau dieser Lager kann von einer hohen Trittschalldämmung ausgegangen werden. Jedoch wird nach Einbau der Treppenläufe und -podeste ein Estrich und/oder Bodenbelag aufgebracht.

Hier kann es beim Verlegen der Bodenbeläge (Fliesen) dazu kommen, dass übertretender Fliesenkleber einen Kontakt zwischen Treppenlauf und der Treppenhauswand im Bereich der Sockelfliesen herstellt. Die bis dahin gut funktionierende schalltechnische Entkopplung von Treppe und Wand ist somit nicht mehr wirksam.

Bereits kleinste Schallbrücken wie einzelne Mörtelreste, einzelne Steine oder kleine Bereiche mit Fliesenkleber in der Anschlussfuge können die Trittschalldämmung in sehr hohem Maß verschlechtern.

Hier hilft leider nur das Öffnen der Wandanschlüsse und Reinigen der An-schlussfugen von Fliesenkleber, Mörtelresten oder ähnlichen Schallbrücken. Anschließend muss die Wandanschlussfuge ohne Körperschallbrücken verschlossen werden.

Schallschutz von Innenwänden

Welche Innenwände bieten einen besonders guten Schallschutz?

Hierfür gibt es keine pauschale Antwort. Sowohl mit Massiv- als auch mit Holz-/Trockenbauweisen können hohe Schalldämm-Maße erzielt werden. Es kommt auf die umgesetzte Konstruktion an.

Sofern Bauherren auch den Schallschutz innerhalb von Wohnungen betrachtet haben möchten, sollten Sie dies auf jedenfalls auch im Planungsprozess definieren. Im DEGA-Memorandum „Schallschutz im eigenen Wohnbereich“ werden hierfür geeignete Zielgrößen definiert.

Wie kann eine Innenwand nachträglich schallisoliert werden?

Auch hier gibt es leider keine pauschalen Antworten. Es können sowohl:

  • Vorsatzschalen,
  • Aufdopplungen als auch die
  • Neustellung der Wände erforderlich sein.

Der Einfluss von nachträglichen Maßnahmen ist nicht nur von dem Aufbau der bestehenden Trennwand oder -decke abhängig. Die Schallübertragung findet auch über die flankierenden Wände und Decken statt. Nicht in allen Fällen führt die Erhöhung der Schalldämmung der bestehenden Trennwand oder -decke durch zusätzliche Maßnahmen zu einer Erhöhung der gesamten Schalldämmung. In bestimmten Fällen ist es erforderlich, dass die zusätzlichen Maßnahmen an den flankierende Wand- oder Deckenbauteilen eingebaut werden.

Ob nun bei Trennwänden eine einseitige oder beidseitige Maßnahme „besser“ ist, kann auch hier nicht pauschal beantwortet werden. Zum Beispiel kann eine einseitige Trockenbau-Lösung mit einem freistehenden Ständerwerk und großem Abstand zur Wand gleich gut oder besser sein, als eine beidseitige Lösung, bei dem das Ständerwerk mit der Trennwand direkt verbunden ist.

Schallschutz von Türen

Wie kann der Schallschutz von Eingangstüren verbessert werden?

In den meisten Fällen werden Türen gemäß den Anforderungen auf die Baustelle geliefert und eingebaut. Ist die Tür jedoch nicht richtig eingestellt, kann das Schalldämm-Maß im eingebauten Zustand erheblich von den Prüfwerten abweichen. Abweichungen von 10 dB und mehr sind hier möglich. Hieraus resultiert, dass Geräusche aus dem Treppenhaus in der Wohnung verstärkt wahrgenommen werden. Neben Gesprächen können dabei auch Gehgeräusche, vor allem mit hartem Schuhwerk, in die Wohnung übertragen werden.

Durch fachgerechtes Einstellen der Türblätter und Türrahmen kann die Schalldämmung wesentlich erhöht werden. Wir haben festgestellt, dass das Einstellen von Türen oftmals nur durch eine begleitende bauakustische Messung zum gewünschten Ergebnis führt.

Welche Anforderungen an den Schallschutz haben Innentüren zu erfüllen?

An Wohnraumtüren innerhalb von Wohnungen werden bei der Planung nur Anforderungen gestellt, wenn dies vom Bauherrn ausdrücklich gewünscht wird.

Innerhalb der Wohnung wird der Schall vorwiegend über die Wohnraumtüren übertragen, insbesondere, wenn in den Wohnungen Lüftungsanlagen eingesetzt werden, und im Bereich der Türen oder durch die Türen der Luftwechsel realisiert wird (Überströmöffnungen). Da wo ein Luftwechsel gegeben ist, wird oftmals die Schalldämmung verringert.

Fassade und Fenster – Straßenlärm

Wie kann der Straßenlärm reduziert werden?

Die erforderliche Schalldämmung von Fassaden und Fenstern ist zunächst einmal abhängig vom Standort des Gebäudes und des dort vorhandenen Außenlärms. Die Schallübertragung in den Wohnraum geschieht über sämtliche Außenbauteile, d.h. Wand, Dach und Fenster. In den meisten Fällen wird der Schall jedoch maßgeblich über die Fenster übertragen.

Fenster

Hier gibt es nicht nur den Fall, dass die erforderliche Schalldämmung der Fenster unterdimensioniert, sondern auch überdimensioniert werden kann. Ist die Schalldämmung der Fenster „zu gut“ führt dies zu einem sehr geringen Grundgeräuschpegel (Umgebungspegel) im Wohnraum. Somit können Geräusche aus anderen Wohnungen besser gehört werden. Es ist also nicht immer zielführend, die Schalldämmung der Außenbauteile zu hoch zu dimensionieren.

In besonders verkehrsbelasteten Situationen werden in der Praxis weitere Maßnahmen im Außenbereich herangezogen, wie z.B. Prallscheiben oder geschlossene Loggien, durch die eine ggf. ungenügende Schalldämmung der Fenster erhöht werden kann. Der „Berliner Leitfaden – Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung“ (www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/b-planverfahren/laermschutz/) gibt hier viele hilfreiche Hinweise.

Außenwände

Massive Außenwände stellen im Schallschutz gegen Außenlärm in der Regel keine Problemstellung dar. Jedoch können bei Außenwänden in Holzbauweisen besonders tieffrequente Störungen durch Verkehrslärm im angrenzenden Wohnraum auftreten. Hier ist es wichtig, weiterführende Anforderungen an die Außenbauteile zu stellen, die insbesondere die tieffrequente Schallübertragung bei diesen Bauweisen berücksichtigen.

Lärmbelästigung durch Fahrstühle

Welche Lösungen gibt es bei lauten Fahrstühlen?

Eine weitere bekannte Problemstellung kann bei Personenaufzügen auftreten. Der Körperschalleintrag im Bereich der Fahrstuhltüren und an den Führungsschienen sowie der Luftschall beim Schließen und Öffnen der Fahrstuhltüren können zu hohen Schalldruckpegeln in angrenzenden Wohnräumen führen. In DIN 8989 werden hierzu geeignete Planungsansätze für den Hochbau als auch für den Fahrstuhlerrichter vorgestellt.

In der Praxis kann durch den Austausch der Lagerungen der Fahrstuhl-Führungsschienen eine wesentliche Verbesserung erreicht werden. Im Wohnraum kann durch den Einbau zusätzlicher Vorsatzschalen an Wänden und Decken eine Verbesserung erzielt werden. Beide Maßnahmen führen jedoch nicht pauschal, sondern nur situationsbedingt, zu einer Verbesserung.

Kann die Einrichtung den Schallschutz innerhalb der Wohnung beeinflussen?

Es wird oftmals angenommen, dass Wohnungseinrichtungen oder raumakustische Maßnahmen, d.h. schallabsorbierende Maßnahmen (absorbierende Bilder, Vorhänge, etc.), einen Einfluss auf den Schallschutz haben. Es ist jedoch so, dass diese Maßnahmen nur die „Halligkeit des Raumes“ (in der Fachsprache die „Nachhallzeit“) verringern. Somit wird auch der Schalldruckpegel im Raum geringer. Die Wahrnehmbarkeit von Geräuschen ist aber letztlich vom Verhältnis zwischen dem „Störpegel“ (aus der Nachbarwohnung) und dem „Grundgeräuschpegel“ (z.B. Stadtlärm, Straßenverkehr) in meiner Wohnung abhängig.

Das bedeutet, dass ich meine Nachbarn in der Regel nur hören kann, wenn es in meiner Wohnung sehr leise ist. Ist der Grundgeräuschpegel hoch (z.B. bei geöffnetem Fenster, oder wenn das Radio in meiner Wohnung eingeschaltet ist), höre ich die Geräusche aus der Nachbarwohnung nicht mehr oder nicht mehr so deutlich, da sie vom Grundgeräusch „maskiert“ oder „überlagert“ werden.

Durch die o.g. raumakustischen Maßnahmen werden sowohl der „Störpegel“ als auch der „Grundgeräuschpegel“ verringert. Das Störpotential verringert sich somit durch raumakustische Maßnahmen nicht. Diese Maßnahmen sind daher nicht geeignet, um den Schallschutz zu erhöhen.

Einbauschränke an Wohnungstrennwänden

Es gibt jedoch einzelne Ausnahmen, z.B. durch Einbauschränke die Wohnungstrennwände vollständig verdecken. Durch einen solchen Einbauschrank kann die Schalldämmung eingeschränkt erhöht werden. Bauordnungsrechtlich beziehen sich die Anforderungen jedoch nur auf das Wandbauteil, so dass auch in der Planung und bei Abnahmemessungen solches Mobiliar nicht berücksichtigt wird, da es sich hier um eine durch den Bewohner beeinflussbare Maßnahme handelt.

Textile oder weichfedernde Bodenbeläge

Eine andere Ausnahme sind textile oder weichfedernde Bodenbeläge. Aus eigener Erfahrung ist vielleicht bekannt, dass Teppiche oder weichfedernde Bodenbeläge einen Einfluss auf das wahrgenommene Gehgeräusch im darunterliegenden Raum haben. Durch diese weichfedernden Bodenbeläge kann der Trittschallpegel wesentlich verringert werden. Sind diese Bodenbeläge jedoch durch den Bewohner leicht austauschbar (z.B. textile Auslegware), stellen diese keine baulichen Schallschutzmaßnahmen dar, da die Bewohner durch den Ein- oder Ausbau dieser Maßnahmen die Schalldämmung sowohl positiv als auch negativ beeinflussen können.

Tipps zur Schallschutz-Planung

Haben Sie zuletzt noch Tipps zur Planung des Schallschutzes für ein Wohnhaus?

Schallschutz-Anforderungen in den Vertragsunterlagen

Gerade im Neubau kann ich nur empfehlen, dass in den Vertragsunterlagen Anforderungen an Schallschutz genau, und zwar als Zahlenwert, definiert werden. Leider wird in vielen Fällen ein Schallschutz „nach DIN“ oder „nach DIN 4109“ in den Verträgen definiert. DIN 4109 regelt jedoch nur die Mindestanforderungen (es geht hier vorwiegend um die Schutzziele „Gesundheitsschutz, Vertraulichkeit bei normaler Sprechweise, Schutz vor unzumutbaren Belästigungen“). Diese Mindestanforderungen sind ohnehin bauordnungsrechtlich definiert und sind daher mindestens einzuhalten.

Schallschutzausweis – definieren von Zielgrößen

Da es jedoch bei Neubauvorhaben, Sanierungen und Dachgeschossausbauten in der Regel nicht um den Mindestschallschutz geht, sondern vielmehr um den Wohnkomfort, sind hier andere Zielgrößen an den Schallschutz zu stellen. Diese Unterscheidung zwischen Mindestschallschutz und Wohnkomfort führt seit Jahren immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten, wobei es zahlreiche Rechtsprechungen gibt, die sich mit der Thematik bereits beschäftigt haben. Diesen Rechtsstreitigkeiten kann vorgebeugt werden, indem die Zielgrößen als Zahlenwert in den Verträgen festgeschrieben werden. Zur Definition der Zielgrößen sollte ein Fachplaner zu Rate gezogen werden. Wer die nicht möchte, sollte sich zumindest mit der DEGA-Empfehlung 103 „Schallschutz im Wohnungsbau – Schallschutzausweis“ auseinandersetzen.

Schalltechnische Abnahmemessung

Des Weiteren kann ich empfehlen, dass die Durchführung von schalltechnischen Abnahmemessungen („Bauakustische Prüfung gemäß DIN 4109-4“) ebenfalls in den Verträgen vereinbart wird. Es ist oftmals sogar besser, bereits schalltechnische Zwischenabnahmen oder wenigsten Ortsbegehungen durch einen Bauakustiker während der Bauzeit zu vereinbaren, um „Problemstellen“ bereits im Vorfeld vor Fertigstellung des Gebäudes zu identifizieren.

 

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