Eine Vielzahl an Zuschüssen und Förderkrediten stehen für die Sanierung zur Verfügung. Gefördert wird vom Staat (BAFA, KfW) sowie von den einzelnen Bundesländern. Hier findest du einen Überblick zu den Förderungen und Steuerersparnissen für Sanierung und Altbau sowie wertvolle Tipps von der Förderexpertin.

Förderexpertin: Alexandra Schneider ist Geschäftsführerin und Portalbetreiberin von Energie-Fachberater.de. Dabei haben sie und ihre Redaktion täglich Kontakt mit Themen rund um die Sanierung und Förderung und schon viele Fragen von EigentümerInnen dazu beantwortet.

Überblick: Förderungen für Sanierung und Altbau

Förderexpertin: „Gefördert werden so gut wie alle Sanierungsmaßnahmen, die Heizenergie einsparen. Das beginnt mit dem klassischen neuen Heizkessel und reicht über verschiedene Maßnahmen zur Dämmung bis hin zu einer neuen Haustür. Darüber hinaus gibt es Zuschüsse für den Abbau von Barrieren und die Verbesserung des Einbruchschutzes.

Besonders beliebt sind aktuell die Zuschüsse des BAFA für eine neue Heizung und Solarthermie. Die sind aber auch wirklich hoch und damit attraktiv, vor allem wenn eine alte Ölheizung außer Betrieb genommen wird. Außerdem ist die KfW-Förderung für altersgerechte Umbauten ein Dauerbrenner. Besonders beliebt ist hier der Einbau einer bodengleichen Dusche.“

ZuschussKredit
Energieeffizienz
Z.B: Dämmung, Fenstertausch, Außentüren, Heizung, Lüftungsanlage etc.
Energieeffizient Sanieren (KfW 430)*

* In Kombination mit einem Zuschuss zur Baubegleitung und Planung durch einen Energieeffizienz-Experten (KfW 431)

Energieberatung (BAFA Zuschuss)
Energieeffizient Sanieren - Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW 151, 152)*
Heizung und erneuerbare EnergienBAFA-Förderung für die Heizungsoptimierung

Brennstoffzelle (KfW 433)
Heizen mit erneuerbaren Energien (KfW Kredit 167)

Strom- und Wärmeerzeugung z.B. Photovoltaikanlage (KfW Kredit 270)
Barrierefrei und EinbruchschutzBarriere Reduzierung (KfW 455-B)

Einbruchschutz (KfW 455-E)
Altersgerecht Umbauen (KfW 159)
Kauf von WohneigentumBaukindergeldWohneigentumsprogramm (KfW 124)

Genossenschaftsanteile für Eigentumswohnung (KfW 134)

Energieeffizient Sanieren (KfW-Förderung oder Kredit)

Förderexpertin: „Die Förderung der KfW ist ein Klassiker bei der Sanierungsförderung. Sie fördert fast alle Maßnahmen rund um die energetische Sanierung. Die Zuschüsse reichen von 20% für einzelne Sanierungsmaßnahmen bis zu 40% für eine Sanierung zum Effizienzhaus. Alternativ zu den Zuschüssen können sich EigentümerInnen für einen Sanierungskredit mit Tilgungszuschuss entscheiden. Voraussetzung sind immer bessere Energiesparwerte als die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwerte und ein Energieberater muss die Maßnahme begleiten. Aber auch für diese Kosten gibt es eine Förderung.

Wichtig: Auch bei der KfW muss der Antrag auf Förderung immer vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt werden.“

Gefördert wird die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder folgende Einzelmaßnahmen:

  • Dämmungsmaßnahmen
  • Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
  • Optimierung der Heizungsanlage
  • Lüftungsanlage
  • Anschluss an Fernwärme oder Nahwärme
  • Sanierung denkmalgeschützter Gebäude
  • Kauf von saniertem Wohnraum unter gewissen Voraussetzungen

Energieeffizient Sanieren – Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW 151, 152)

  • Kreditsumme: bis 50.000Euro für Einzelmaßnahmen je Wohnung, bis 120.000Euro für KfW-Effizienzhäuser, Laufzeit bis zu max. 30Jahre
  • 10 Jahre Zinsbindung mit effektiven Jahreszins von 0,75% (Stand September 2020)
  • Tilgungszuschuss je nach Energieeffizienz:
    • Einzelmaßnahmen: 20% von der Kreditsumme (max. 10.000€)
    • KfW-Effizienzhaus: je nach Effizienzhaus-Standard von 25% bis zu 40% von der Kreditsumme
    • KfW-Effizienzhaus Denkmal: 25% von der Kreditsumme (max. 30.000€)
  • Sondertilgungen von Teilbeträgen sind nicht möglich
  • Weitere Details findest du hier

Energieeffizient Sanieren – Zuschuss (KfW 430)

Auch ohne Inanspruchnahme des KfW-Förderkredits können die Zuschüsse für die oben beschriebenen Maßnahmen in Anspruch genommen werden:

  • Einzelmaßnahmen: 20% der förderfähigen Kosten von max. 50.000Euro
  • KfW-Effizienzhaus: je nach Effizienzhaus-Standard von 25% bis zu 40% der förderfähigen Kosten von max. 120.000Euro
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal: 25% der förderfähigen Kosten von max. 120.000Euro
  • Weitere Details dazu findest du hier

Zuschuss Baubegleitung und Planung durch einen Energieeffizienz-Experten (KfW 431)

Wer die KfW-Förderung (Kredit oder Zuschuss) für „Energieeffizient Sanieren“ oder „Energieeffizient Bauen“ in Anspruch nimmt bekommt auch einen Zuschuss zur Baubegleitung und Planung durch einen Energieeffizienz-Experten:

  • 50% der Kosten werden übernommen, max. 4.000Euro.
  • Nur in Verbindung mit Kredit oder Zuschuss für „Energieeffizient Sanieren“ oder „Energieeffizient Bauen“.
  • Weitere Details findest du hier

Zuschuss zur Energieberatung (BAFA-Förderung)

Förderexpertin: „Die Zuschüsse sind so hoch, dass sich das eigentlich für jeden lohnt als Ausgangspunkt für eine Sanierung. Der Zuschuss beträgt ganze 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten! Maximal sind 1.300 Euro für ein Ein- und Zweifamilienhaus möglich.“

  • Förderung von 80% der Beratungskosten, max. 1.300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Details dazu findest du hier

Heizung und erneuerbare Energien

BAFA-Förderung für die Heizungsoptimierung

Förderexpertin: „Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert das Heizen mit erneuerbaren Energien, die Heizungsoptimierung und den Einbau einer neuen Heizungspumpe. Die Zuschüsse reichen von 20% für Einbau einer Gasheizung, die für den Einsatz erneuerbarer Energien vorbereitet ist, bis hin zu 45%, wenn statt einer alten Ölheizung eine Wärmepumpe oder Pelletheizung in den Heizungskeller einzieht. Diese Förderung sollten EigentümerInnen auf jeden Fall in Anspruch nehmen, die Konditionen sind sehr attraktiv.

Wichtig: Der Antrag auf den Zuschuss muss schon vor Auftragsvergabe gestellt werden! Wer noch eine Finanzierung für den Heizungstausch benötigt, erhält von der KfW ein günstiges Darlehen.“

  • Solarthermie: Förderung von 30% der Investitionskosten
  • Wärmepumpen, Biomasseanlagen (Pellets, Hackschnitzel, Scheiholz), Erneuerbare Energien Hybridheizungen: Förderung von 35% bzw. 45% bei Austausch einer alten Ölheizung
  • Gas-Hybridheizungen: Förderung von 30% bzw. 40% bei Austausch einer alten Ölheizung
  • Weiterführende Details hier

Weiterführende Infos zur Heizungssystemen findest du hier:

KfW-Kredit für Heizen mit erneuerbaren Energien (KfW 167)

Diesen KfW-Kredit gibt es für die Umstellung der Heizung auf erneuerbare Energien und auch beim Kauf von saniertem Altbau mit einer neuen Heizung. Dieser KfW-Kredit kann gleichzeitig mit der BAFA-Förderung in Anspruch genommen werden.

  • 50.000Euro Kreditsumme, Laufzeit bis zu max. 10Jahre
  • 10 Jahre Zinsbindung mit effektiven Jahreszins von 0,78% (Stand September 2020)
  • Sondertilgungen von Teilbeträgen sind nicht möglich
  • Weiterführende Details hier

KfW-Kredit für Strom- und Wärmeerzeugung z.B. Photovoltaikanlage (KfW 270)

für Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung, Netze und Speicher; für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas etc.

  • Kredithöhe bis zu 100% der Investitionskosten, die Konditionen werden individuell von der Bank ermittelt.
  • Weiterführende Details hier

Photovoltaikanlagen werden auch zusätzlich von einigen Bundesländern gefördert. Einen Artikel mit konkreten Infos dazu gibt es hier. Eine interessanten Erfahrungsbericht zur PV-Anlage mit echten Verbrauchswerten findest du hier.

Zuschuss Brennstoffzelle (KfW 433)

  • 700Euro fixer Zuschuss plus ein leistungsabhängiger Zuschuss von 450Euro je angefangene 100W elektrische Leistung.
  • Details zur Brennstoffzellenheizung findest du hier
  • Details zu der Förderung gibt es hier

Hier findest du außerdem Hintergrundinfos und Expertenantworten rund um die Brennstoffzellenheizung.

Förderung von Barrierefreiheit und Einbruchschutz

Förderexpertin: „Besonders schnell müssen alle sein, die eine Förderung der KfW für Barrierefreiheit beantragen möchten. Die Zuschüsse im Programm Altersgerecht Umbauen sind oft schon vor Jahresende ausgeschöpft.“

Kredit Altersgerecht Umbauen (KfW 159)

  • 50.000Euro Kreditsumme, Laufzeit bis zu max. 30Jahre
  • 5 oder 10 Jahre Zinsbindung mit effektiven Jahreszins von 0,78% (Stand September 2020)
  • Sondertilgungen von Teilbeträgen sind nicht möglich
  • Mehr Details dazu hier

Zuschuss Barriere Reduzierung (KfW 455-B)

  • Einzelmaßnahmen: Zuschuss von 10% der förderfähigen Kosten, max. 5.000Euro
  • Altersgereichtes Haus –Standard: Zuschuss von 12,5% der förderfähigen Kosten, max. 6.250Euro
  • Mehr Details dazu hier

Zuschuss Einbruchschutz (KfW 455-E)

  • Investitionskosten 500-1.000Euro: Zuschuss von 20% der Kosten
  • Investitionskosten 1.000-15.000Euro: Zuschuss von 10% der Kosten
  • Mehr Details dazu hier

Förderungen für den Kauf eines Eigenheimes

Ungeachtet dessen, ob das Eigenheim Saniert wird oder nicht gibt es geförderte KfW-Kredite und das Baukindergeld für den Kauf eines Eigenheims.

Kredit für den Kauf eines Eigenheims – Wohneigentumsprogramm (KfW 124)

  • 100.000Euro Kreditsumme, Laufzeit bis zu max. 25Jahre
  • 5 oder 10 Jahre Zinsbindung mit effektiven Jahreszins von 0,84% (Stand September 2020)
  • Sondertilgungen von Teilbeträgen sind nicht möglich
  • Weiterführende Infos dazu hier

Kredit für den Kauf Genossenschaftsanteilen für Eigentumswohnungen (KfW 134)

  • 50.000Euro Kreditsumme, Laufzeit bis zu max. 20Jahre
  • 5 oder 10 Jahre Zinsbindung mit effektiven Jahreszins von 0,84% (Stand September 2020)
  • Sondertilgungen während der Zinsbindungsfirst sind kostenlos möglich
  • Weiterführende Infos dazu hier

Baukindergeld – Zuschuss beim Kauf vom Eigenheim

  • 12.000Euro pro Kind über 10Jahre verteilt (1.200Euro pro Jahr und Kind)
  • Voraussetzungen:
    • Das Jahres-Haushaltseinkommen muss in den vorletzten beiden Jahren im Schnitt geringer sein als 90.000Euro für das erste Kind. Je weiterem Kind erhöht sich der Grenzwert um 15.000Euro.
    • Der Haushalt darf kein zweites Wohneigentum bestizen.
    • Fristen zur Antragstellung müssen eingehalten werden (spätestens sechs Monate nach Einzug)
    • Das Baukindergeld lauft langsam aus: der Kaufvertrag muss bis spätestens 31.3.2021 geschlossen sein, danach müssen alle notwendigen Unterlagen innerhalb von drei Monaten eingereicht werden.
    • Weiterführende Infos dazu hier

Weitere Förderungen der Bundesländer

Förderexpertin: „So gut wie jedes Bundesland legt einige Förderprogramme auf und setzt damit Schwerpunkte. Einige Länder fördern zum Beispiel Solarstromspeicher, andere Wärmepumpen und Solaranlagen. Immer öfter werden auch Dach- und Fassadenbegrünungen gefördert. Oft kann diese Förderung auch mit der des Bundes kombiniert werden. Hier gilt: Unbedingt frühzeitig informieren und die verschiedenen Prozedere zur Antragsstellung beachten.“

Zeitpunkt und Fristen für Förderungen

Förderexpertin: „Fristen sind das A und O bei der Förderung, durch eine verpasste Frist kann viel Geld verloren gehen, das ist dann sehr ärgerlich! Oft werden wir erst nach der Förderung gefragt, wenn die Sanierungsmaßnahme schon fertig umgesetzt ist. Dann ist es leider zu spät.

Deshalb gilt:

  1. Erst planen und gleichzeitig schon über die Förderung informieren. Oft kann mit einer optimierten Planung auch noch mehr Förderung herausgeholt werden.
  2. Förderung beantragen
  3. Sanierung beauftragen und umsetzen.
  4. Nötige Belege einreichen und Förderung erhalten.“

Wann lohnen sich Förderungen?

Förderexpertin: “Je größer die Sanierungsmaßnahme und je höher die Kosten, umso wichtiger ist die Förderung, damit das Budget nicht überstrapaziert wird. Auch beim Heizungstausch sollte die Förderung unbedingt beantragt werden. Bei kleineren Maßnahmen ist manchmal der Aufwand für die Beantragung höher als die Förderung. Dann lohnt es sich unter Umständen mehr, die Sanierungskosten von der Steuer abzusetzen. Auch diese Alternative bleibt Hausbesitzern – und ist im Gegensatz zu den Förderungen im Nachgang zur Sanierung zu beantragen, also auch geeignet für alle, die zu spät dran sind.”

Steuerersparnisse

Steuervergünstigungen für Denkmalschutz und in Sanierungsgebieten

Bei Sanierungsmaßnahmen von denkmalgeschützten Gebäuden oder in einem Sanierungsgebiet können über 10 Jahre hinweg 90% der Baukosten als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden.

Handwerkerbonus für Erhalt und Renovierung

20% der Handwerkerkosten (inklusive Anfahrtskosten und Verbrauchsmaterial) kannst du direkt von der Steuer abziehen. Dies gilt für den Erhalt oder die Renovierung in deiner Eigentumswohnung, dem Haus oder am Grundstück.

  • Einsparungen von bis zu 1200€ Steuern pro Jahr (bis max. 6000€ Handwerkerkosten pro Jahr)
  • Die Rechnungen müssen überwiesen oder mit Kredtikarte gezahlt werden (keine Barztahlung)

“Haushaltsnahe Dienstleistungen” wie Putzarbeiten, Gartenarbeiten etc. können ebenfalls mit 20% von der Steuer abgezogen werden. Max. 4.000€ können im Jahr damit in Anspruch genommen werden – dies entspricht von Dienstleistungskosten von 20.000€ pro Jahr.

Arbeitszimmer steuerlich absetzen

Ein Arbeitszimmer im Eigenheim kann in manchen Fällen von der Steuer abgesetzt werden:

  • Selbständige und Arbeitnehmer können das Arbeitszimmer von der Steuer abschreiben, wenn es der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt.
  • Bis maximal 1250Euro jährlich können abgeschreiben werden, wenn das Arbeitszimmer zwar nicht der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist, aber sonst kein anderer zumutbarer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Zum Beispiel bei Lehrern und Außendienstmitarbeitern.
  • Arbeitnehmern tragen diese Kosten als „Werbungskosten“ ein, Selbständigen als „Betriebsausgaben“.

Die Bau- und Sanierungskosten, die Zinsen und die laufenden Betriebskosten können als prouzentueller Anteil in Rechnung gestellt werden. Beispiel: bei einem Haus mit 162m² Wohnfläche und einem Arbeitszimmer von 16m², wird ein Anteil von 16/162*100 = 9,9% abgeschrieben. Die Einrichtung im Arbeitszimmer kann voll mit gerechnet werden.

Weitere Infos zu Förderung und Finanzierung

 

 

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