Welche Förderungen gibt es beim Hausbau? Die Fördermittel für den Neubau 2020 in Deutschland. Förderexpertin Heidmann von Aktion pro Eigenheim gibt einen Überblick.

Zur Person: Christine Heidmann ist Chefredakteurin bei Aktion pro Eigenheim. Sie beschäftigt sich tagtäglich mit den Eigenheim-Förderungen in Deutschland, schreibt Info-Beiträge und beantwortet zahlreiche Einzelanfragen rund um die Förderungen fürs Einfamilienhaus.

„Bei einem Neubau lohnt es sich in der Regel immer, eine Förderung in Anspruch zu nehmen, denn die Baukosten lassen sich nicht von der Steuer absetzen. Und wer ein Effizienzhaus mit KfW-Förderung baut, profitiert auch lange nach dem Bau noch von den hohen Standards – nämlich durch niedrige Betriebskosten.“ Hier gehts zum E-Book: Förderratgeber-Neubau.

KfW-Kredit Wohneigentumsprogramm

  • 100.000Euro Kreditsumme
  • Laufzeit bis zu max. 25Jahre
  • 10 Jahre Zinsbindung mit effektiven Jahreszins von 0,82% (Stand Juni 2020)
  • Sondertilgungen von Teilbeträgen sind nicht möglich

Alle die sich ihr Eigenheim bauen oder kaufen werden gefördert, egal ob alt oder neu und ob Haus oder Wohnung. Übrigens, diesen KfW-Kredit kannst du auch gleichzeitig mit dem KfW-Programm „Energieeffizient bauen“ beantragen.

Die Konditionen für das KfW-Wohneigentumsprogramm haben sich seit Mitte 2020 sehr verbessert und sind nun eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit. Achte dennoch auf die Details, rechne alles genau durch und vergleiche diese Mgöglichkeit mit alternativen Varianten. Mehr zu diesem Förderkredit findest du hier.

KfW-Kredit „Energieeffizient bauen“

  • 120.000Euro Kreditsumme
  • Laufzeit bis zu 30 Jahren; 10 Jahre Zinsbindung mit einem effektiven Jahreszins von 0,95%. (Stand Juni 2020)
  • Oder Laufzeit 10 Jahre; 10 Jahre Zinsbindung mit einem effektiven Jahreszins von 0,75%. (Stand Juni 2020)
  • Zusätzlicher Tilgungszuschuss je nach Energieeffizienz:
    • KfW55: 15% von der Kreditsumme (18.000€)
    • KfW40: 20% von der Kreditsumme (24.000€)
    • KfW40 Plus: 25% von der Kreditsumme (30.000€)

Förderexpertin: „Maximal 120.000 Euro Kredit und bis zu 30.000 Euro Zuschuss sind möglich. Dafür muss das Haus aber auch deutlich energieeffizienter sein, als der Gesetzgeber verlangt.

Pro: Die Förderung kann unabhängig vom Einkommen genutzt werden und eine gute Säule der Finanzierung sein. Dank Tilgungszuschuss sind die Konditionen unschlagbar günstig, insgesamt ergibt sich ein negativer effektiver Jahreszins.

Contra: Viele Bauherren stören sich daran, dass die Einbindung eines unabhängigen Energieberaters Pflicht ist. Dabei werden auch diese Kosten großzügig gefördert und der Sachverständige begleitet das Bauvorhaben. So können Fehler und Mängel gleich erkannt und behoben werden.“

Diese Konditionen sind nicht schlecht! Vor allem auch der Tilgungszuschuss bedeutet eine echte Einsparung. Diese Förderung ist für alle neuen Wohnungen oder neuen Häuser interessant, die energieeffizient sind. Im Konkreten also für: KfW-Effizienzhaus 55, KfW-Effizienzhaus 40 und KfW-Effizienzhaus 40 Plus.

Genaueres zu den Energiestandards kannst du in den folgenden Beiträgen finden:

Die Details zu diesem KfW-Förderprogrammen findest du hier.

Baukindergeld

Förderexpertin:Pro Kind gibt es 12.000 Euro Zuschuss für den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie – verteilt über 10 Jahre.

Pro: Viele Familien können den Zuschuss gut gebrauchen, er lässt sich zum Beispiel für Sondertilgungen einsetzen. Je mehr Kinder eine Familie hat, umso attraktiver wird die Förderung. Und die Förderung wird auch für unverheiratete Paare, Alleinerziehende und Patchwork-Familien gezahlt.

Contra: Das Baukindergeld ist an viele Bedingungen und Regeln geknüpft. Der Haushalt darf kein weiteres Wohneigentum besitzen, die jeweilige Einkommensgrenze nicht überschreiten und muss die Fristen zur Antragstellung einhalten. Deshalb unbedingt vorher gründlich informieren, damit der hohe Zuschuss nicht durch eine verpasste Frist entfällt.“

Das Baukindergeld gibt es seit September 2018 und läuft langsam aus. Bis spätestens 31.3.2021 muss entweder der Kaufvertrag geschlossen, die Baugenehmigung erteilt oder anzeigepflichtige Vorhaben begonnen worden sein. Danach müssen alle notwendigen Unterlagen innerhalb von drei Monaten eingereicht (im KfW-Portal hochgeladen) werden.

Voraussetzung dafür ist, dass das Jahres-Haushaltseinkommen (bei einem Kind) in den vorletzten beiden Jahren im Schnitt geringer war als 90.000Euro (wenn ich also 2020 einreiche, geht’s um die Jahre 2017 und 2018). Je weiterem Kind erhöht sich der Grenzwert um 15.000Euro. Genauere Infos kannst du hier nachlesen. Bei speziellen Fragen zum Baukindergeld bekommst du hier individuelle Antworten.

Weitere bundesweite Förderungen Neubau

Förderexpertin: „Besonders zu erwähnen ist hier die Förderung der KfW für Baubegleitungen sowie die Zuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das Heizen mit Erneuerbaren Energien. Letzteres setzt beim Neubau allerdings den Einsatz besonders innovativer Technik voraus. Deutlich mehr werden diese Zuschüsse bei der Sanierung von Gebäuden genutzt.“

  • KfW-Förderkredit Erneuerbare Energie (Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme)
  • KfW-Zuschuss Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten (Zuschüsse bis zu 4000Euro; 50% der Kosten)
  • KfW-Zuschuss Brennstoffzellenheizung: Brennstoffzellenheizung: Seit 2016 wird die Brennstoffzellenheizung staatlich gefördert. Seither wurden bis Mitte 2019 knapp 9000 solcher Förderanträge bewilligt worden und Geräte eingebaut. Die Gesamtkosten für eine durchschnittliche Brennstoffzellenanlag im Einfamilienhaus machen etwa 35.000Euro aus, die Förderung ist abhängig von der elektrischen Leistung in liegt für gängige Anlagen in etwa bei 10.000Euro. Alternativ dazu kann auch eine BAFA-Förderung für die Brennstoffzellenheizung beantragt werden. Genaueres zur Brennstoffzellenheizung findest du hier.
  • BAFA-Förderung für Heizen mit erneuerbaren Energien im Neubauten:
    • Solarthermie wird mit 30% gefördert,
    • Biomasseanlagen (wie zum Beispiel Pelletsheizungen), Wärmepumpen oder eine Kombination aus Wärmepumpe und Solarthermie werden mit 35% gefördert

Nützliche weiterführende Links:

Förderungen der Bundesländer

Förderexpertin: „Leider gibt es hier keine einheitliche Regelung, so dass das Angebot relativ unübersichtlich ist – oft aber bieten auch die Bundesländer eine Förderung für Wohneigentum an, die sehr attraktiv ist. Teilweise werden dort KfW-Darlehen nochmals vergünstigt.

Pro: Die Förderung der Bundesländer lohnt sich besonders für Familien, Bauherren mit sehr knappem Budget und Haushalte mit körperlich eingeschränkten Bewohnern. Oft gibt es die Möglichkeit, sich bei den Landesbanken und Kommunen dazu direkt und persönlich beraten zu lassen. Das ist hilfreich für alle, die mit der Informationsbeschaffung allein überfordert sind.

Contra: Es gibt strenge Einkommensgrenzen, die Förderung kommt also nicht für jeden in Betracht. Außerdem ist die Förderung oft an Bedingungen geknüpft, zum Beispiel wie lange die Immobilie selbst bewohnt werden muss.“

Welche Fördermittel prinzipiell in deiner Region möglich sind, findest du hier:

Regionale Förderungen der Kommunen und Kirchen

Förderexpertin: „Neben den Bundesländern gibt es auch Förderung in vielen Kommunen (z.B. vergünstige Grundstücke, Zuschüsse für Familien etc.) und teilweise auch der Kirchen (Grundstücke im Erbbaurecht). Bei uns können Bauherren in einer Datenbank danach suchen:“

Wohn-Riester-Darlehen

Förderexpertin: „Die Finanzierung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie ist auch mit Hilfe der Riesterrente möglich.

Pro: Die Riester-Zulagen fließen direkt als Tilgung in den Darlehensvertrag oder als Ansparung in den Bausparvertrag. Das lohnt sich besonders für alle, die Kinder haben, die ab 2008 geboren sind. Für sie gibt jährlich 300 Euro Kinderzulage (für davor geborene Kinder 185 Euro). Dazu kommen 175 Euro Grundzulage.

Contra: Diese staatliche Förderung ist kein Geschenk! Sie ist gedacht als Entlastung in der Spar- und Finanzierungsphase und als Belastung in der Rentenphase. Die Steuerpflicht, die auf Wohn-Riester-Sparer im Alter zukommt, ist leider nicht unerheblich. Insgesamt ist Wohnriester sehr komplex, die vielen Berechnungen zu durchschauen, ist schwierig.“

Es gibt verschiedene Riester-Verträge, die allesamt die private Altersvorsorge von Arbeitnehmern unterstützen sollen. Gefördert wird bei allen Riester-Verträgen durch Zulagen und Steuervorteilen. Als Zulage bekommen Erwachsene bis zu 175€ pro Jahr und Kinder bis zu 300€ pro Jahr. Eine Familie mit 4 Kindern die nach 2008 geboren wurden, würde demnach 1550€ Zulagen pro Jahr bekommen.

Beim Wohn-Riester-Darlehen wird die Anschaffung einer selbst genutzten Immobilie gefördert. Die jährlichen Riester-Zulagen werden hier direkt für die Tilgung verwendet. Ein Wohn-Riester-Darlehen hätte bei gleichen Konditionen also klare Vorteile gegenüber einem nicht geförderten Darlehen. Doch oft sind die Kreditkonditionen für ein Wohn-Riester-Darlehen deutlich schlechter.

Steuerersparnisse rund ums Eigenheim

Arbeitszimmer steuerlich absetzen

Ein Arbeitszimmer im neuen Eigenheim kann in manchen Fällen von der Steuer abgesetzt werden:

Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbständige können das Arbeitszimmer zur Gänze von der Steuer abschreiben, wenn es der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt. Das wäre zum Beispiel bei Selbständigen der Fall, wenn diese zuhause arbeiten.

Bis maximal 1250Euro jährlich können Arbeitnehmer oder Selbständige abschreiben, wenn das Arbeitszimmer zwar nicht der Mittelpunkt ihrer Tätigkeit ist, aber sie sonst keinen anderen zumutbaren Arbeitsplatz zur Verfügung haben. Dies würde zum Beispiel bei Lehrern und Außendienstmitarbeitern zutreffen.

Sowohl die Baukosten, als auch die Zinsen und die laufenden Betriebskosten können mit dem prozentuellen Anteil für diesen Arbeitsraum abgeschrieben werden: Bei einem Haus mit 162m² Wohnfläche und einem Arbeitsraum mit 16m², wäre der Anteil somit 16/162*100 = 9,9%. Die Einrichtung für das Arbeitszimmer kann natürlich voll mit hinein gerechnet werden. Bei den Arbeitnehmern sind diese Kosten als „Werbungskosten“ abzusetzen, bei Selbständigen sind das „Betriebsausgaben“.

Handwerkerbonus

20% der Handwerkerkosten (für Erhalt und Renovierung, Achtung: KEINE NEUBAUMAßNAHMEN) kannst du direkt von der Steuer abziehen. Dies gilt bis max. 6000€ Handwerkerkosten pro Jahr, damit kannst du also bis zu 1200€ Steuern sparen. Auch die Kosten für Verbrauchsmaterial und Anfahrtskosten sind inkludiert. Die Rechnung muss jedoch überwiesen oder mit Kreditkarte gezahlt werden, eine Barzahlung wird vom Finanzamt nicht anerkannt.

Das gilt für alle Handwerkerarbeiten für den Erhalt oder die Renovierung in deinem Eigenheim, ganz egal ob in der Eigentumswohnung, dem Haus oder am Grundstück.

Haushaltsnahe Dienstleistungen können extra als Steuerermäßigung geltend gemacht werden. Darunter zählen dann auch Putzarbeiten, Babysitten, Gartenarbeiten. Hier können 20% von max. 20.000€ pro Jahr, also max. 4.000€ in Anspruch genommen werden.

Steuervergünstigungen für Denkmalschutz und in Sanierungsgebieten

Bei Sanierungsmaßnahmen von denkmalgeschützten Gebäuden oder in einem Sanierungsgebiet können über 10 Jahre hinweg 90% der Baukosten als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden.

Welche Förderungen werden am häufigsten beantragt?

Förderexpertin: „Die Eigenheimförderung, die in Deutschland insgesamt am meisten genutzt wird, ist die Förderung der KfW im Programm „Energieeffizient Bauen“. Am häufigsten nutzen Bauherren diese Förderung für ein KfW-Effizienzhaus 55 – sie erhalten einen günstigen Kredit plus einen Tilgungszuschuss. Dieser beträgt 15 % vom Kreditbetrag, maximal 18.000 Euro. Dafür muss das Haus am Ende auch deutlich energiesparender sein, als die gesetzlichen Vorgaben es verlangen.

Die attraktivste und meistgenutzte Förderung für Familien ist derzeit das Baukindergeld. Pro Kind erhalten sie 12.000 Euro Zuschuss, verteilt über 10 Jahre.  Allerdings ist die Förderung zeitlich begrenzt: Den Zuschuss gibt es nur noch für Baugenehmigungen und Kaufverträge, die bis 31.12.2020 ausgestellt bzw. geschlossen werden.“

Wann sollte man sich um die Förderungen kümmern?

Förderexpertin: „Unbedingt so früh wie möglich kümmern! Wenn Bauherren anfangen, sich zum Thema Hausbau zu informieren, sollten sie gleichzeitig auch zur Förderung recherchieren und beachten, wann die jeweiligen Anträge gestellt werden müssen. Die Fristen für die Antragstellung sind ganz unterschiedlich, viele Förderungen müssen schon vor Beginn der Bauarbeiten beantragt werden. Große Ausnahme ist das Baukindergeld. Diesen Zuschuss beantragen Familien erst nach dem Einzug. Für alle Förderprogramme gilt: Wer den Zeitpunkt der Antragstellung oder wichtige Fristen verpasst, geht leider leer aus.“

 

Weitere Beiräge rund um die Finanzierung

 

Bild: pixabay