Brandschutz Einfamilienhaus und Mehrfamilienhaus – hier erfährst du welche Brandschutzanforderungen einzuhalten sind; und erhältst Infos über Feuerwiderstandsklassen, Rauchmelder, Feuerlöscher sowie konkreten Brandschutzmaßnahmen für einzelne Bauteile und Materialien.

Im baulichen Brandschutz sind vor allem die eingesetzten Materialen und Bauteile von Bedeutung. Berücksichtigt werden Brandverhalten und Feuerwiderstand der einzelnen Bauteile. Aber auch die Planung von Fluchtwegen, Brandabschnitten, Brandschutztüren etc. gehören zum baulichen Brandschutz.

Die gesetzlichen Anforderungen an den baulichen Brandschutz sind in Deutschland in den jeweiligen Länderbauordnungen unterschiedlich geregelt. Die Vorschriften ähneln sich aber sehr, auch in Österreich gelten ähnliche Vorschriften. Für freistehende Einfamilienhäuser gibt es kaum Anforderungen. Bei Reihenhäusern und Mehrfamilienhäuser steigen die Brandschutzanforderungen etwas an.

Feuerwiderstandsklassen und Brandverhalten

Die Anforderungen an den Brandschutz werden durch die so genannten Feuerwiderstandsklassen und das Brandverhalten festgelegt.

Feuerwiderstandsklassen

Die einzelnen Bauteile werden nach ihrem Brandverhalten beurteilt und in Feuerwiderstandsklassen (R30 bis R180) eingeteilt. Damit wird beschrieben, wie lange ein Bauteil einem Brand wiederstehen kann ohne seine Funktion zu verlieren. R30 bedeutet, dass ein Bauteil 30Minuten einem Brand widersteht und die Tragfähigkeit nicht verliert. R180 bedeutet, dass das Bauteil im Brandfall mindestens 180Minuten standsicher bleibt.

Neben der Tragfähigkeit (R für resistance) gibt es noch weitere Funktionen die ein bestimmter Bauteil unter Brand nicht verlieren darf, zum Beispiel den Raumabschluss (I) oder Wärmedämmung (I) Rauchdichtheit (S) und viele mehr. Im Wohnbau

  • Feuerhemmend R30 oder REI30 (Feuerwiderstand min. 30 Minuten)
  • Hochfeuerhemmend R60 oder REI60 (Feuerwiderstand min. 60 Minuten)
  • Feuerbeständig R90 oder REI90 (Feuerwiderstand min. 90 Minuten)

Brandverhalten der Baustoffklassen

Zusätzlich gibt es die Unterteilung der Baustoffe in:

  • nichtbrennbare Baustoffe: A, A1, A2 (zum Beispiel: Beton, Ziegel, Stein, Stahl, Schaumglas, Kalk-, Lehm-, Gips-, Zementputz, Rigipsplatten, Lehmbauplatten)
  • schwerentflammbare Baustoffe: B1 (zum Beispiel: Wärmedämmverbundsysteme, Kunstharzputz)
  • normalentflammbare Baustoffe: B2 (zum Beispiel: Holz und Holzwerkstoffe, PVC)
  • leichtentflammbare Baustoffe: B3 (Stroh, Papier, Zelluloseflocken, Schaumstoffe)

Leichtentflammbare Baustoffe dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie in Verbindung mit anderen Baustoffen nicht leicht entflammbar sind.

Gesetzlicher Brandschutz im Einfamilienhaus und Mehrfamilienhaus

Den Länderbauordnungen sind die genauen Anforderungen zu entnehmen. Links zu allen Bauordnungen in Deutschland sind hier zu finden. In Österreich sind die Vorschriften ähnlich, sie sind in den TRVB „Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz“ festgelegt.

Brandschutz Einfamilienhaus

Freistehende Einfamilienhäuser sind meist Gebäudeklasse 1. Die gesetzlichen Brandschutzanforderungen sind minimal. In einigen Bundesländern müssen gar keine besonderen Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden, in anderen Bundesländern muss lediglich das Kellergeschoß feuerhemmend ausgeführt sein (Brandwiderstandsklasse R30 bzw. REI30). Dies gilt so lange das Haus bestimmte Mindestabastände zur Grundstücksgrenze und anderen Bauwerken einhält (5-12m).

Brandschutz für nicht freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser

Nicht freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, die nicht mehr als zwei Geschosse haben sind oft der Gebäudeklasse 2 zugeordnet. Hier müssen häufig alle tragenden Wände, Trennwände und Decken feuerhemmend ausgeführt sein (Brandwiderstandsklasse R30, REI30).

Brandschutz Mehrfamilienhaus und Reihenhaus

Reihenhäuser sind oft der Gebäudeklasse 3 zugeordnet. Mehrfamilienhäuser mit mehr als 2 Geschossen und einer Höhe von 7-13m gehören meist der Gebäudeklasse 4 an. Die Anforderungen für solche Wohnhäuser werden weiter erhöht. Zusätzliche zu den Anforderungen der Gebäudeklasse 2 kann zum Beispiel gefordert sein, dass die tragenden Wände und Decken im Kellergeschoß feuerbeständig ausgeführt werden (Brandwiderstand R90, REI90). Auch Fluchtwege, Brandabschnitte und andere Vorkehrungen können hier gefordert sein.

Eine Feuerschutztüre zum Keller und ein im Keller angebrachter Rauchmelder ist eine relative einfache Maßnahme zur Erhöhung des Brandschutzes in Mehrfamilienhäusern. Kellerbrände kommen häufig vor und können damit schnell erkannt und vom restlichen Haus abgeschirmt werden.

Brandschutz von Bauteilen und Materialien

Brandschutz von massiven Decken und Wänden

Massive Decken und Wände aus Beton, Porenbeton, Ziegel oder Stein sind für sich nichtbrennbare Baustoffe und tragen auch nicht zur Brandlast und Rauchentwicklung bei. Ziegelwände sind oft schon ab einer Dicke 115-175mm feuerbeständig R90, bei Hochlochziegeln mit einem hohen Lochanteil kann eine Dicke von 240mm nötig sein um feuerbeständigkeit R90 zu erreichen. Betonwände und Betondecken sind bei normaler Betondeckung meist hochfeuerhemmend R60, mit einer höherer Betondeckung lässt sich auch der Brandschutz weiter erhöhen.

Brandschutz von Bauteilen aus massivem Holz

Bauteile aus Holz (zB. Holzständerwände oder Holzbalkendecken) sind „normal entflammbar“. Doch wenn die tragenden Holzbauteile stark genug bemessen wurden, ist der Brandwiderstand von massivem Holz gar nicht so schlecht. Anforderungen an den Brandschutz können bei tragenden Bauteilen aus Holz folgendermaßen erfüllt werden:

  • Das Bauteil ist dick genug dimensioniert; dann besteht ein Schutz durch Verkohlung. Die äußere Schichte verkohlt und bildet eine Schutzschicht für den inneren noch intakten Querschnitt. Somit kann das Bauteil dem Feuer längere Zeit standhalten. Das Bauteil muss dafür allerdings groß genug bemessen sein, sodass im Brandfall auch der innere Querschnitt für die  Standsicherheit ausreicht.
  • Ummantelung: Weiteren Schutz bilden nicht brennbare Platten wie Gipskartonplatten, Gipsfaserplatten oder Lehmplatten. In Abhängigkeit von der Plattendicke entsteht auch damit ein zeitlich begrenzter Brandschutz.

Brandschutz für Stahlträger oder Stahlstützen

Stahltärger oder Stahlstützen können im Brandfall innerhalb weniger Minuten die Festigkeit verlieren. Um den Brandwiderstand zu erhöhen, sollte das tragende Stahlbauteil also zusätzlich geschützt werden. Auch wenn es für freistehende Einfamilienhäuser häufig keine besonderen Brandschutzanforderungen gibt, sollte es im Interesse jedes einzelnen liegen die tragenden Stahlträger auch im Einfamilienhaus vor Brand zu schützen. Hierhür gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Brandschutzbeschichtungen: spezielle Brandschutzanstriche werden auf den Stahlträger aufgebracht
  • Ummantelung des Trägers mit Brandschutzplatten (zum Beispiel Gipskarton- oder Lehmbauplatten)

Brandverhalten von Wärmedämmungen

Dämmstoffe und Wärmedämmungen haben je nach Material unterschiedliche Brandeigenschaften. Von unbrennbar bis toxisch ist hier alles möglich. Die genauen Eigenschaften der unterschiedlichen Dämmstoffe findest du hier.

Brandverhalten von Kunststoffen

Bei Kunststoffen ist besondere Vorsicht geboten: PVC-Bodenbeläge, Wohntextilien, Möbel, Montageschaum, Lacke, Leitungen und Isolierungen aus Kunststoff entwickeln unter Brandeinwirkung oft hochgiftige Rauchgase. Die Gefahr an einer Rauchgasvergiftung zu sterben ist um ein Vielfaches höher als die an Brandverletzungen zu erliegen. Außerdem kann sich der Brand und das Rauchgas über PVC-Rohre schnell im ganzen Haus ausbreiten.

Weitere Brandschutz Maßnahmen

Als anlagetechnischer Brandschutz zählen weitere Anlagen die dem Brandschutz dienen, wie zum Beispiel Rauch- oder Brandmelder, Feuerlöscher und ähnliches.

Rauchmelder

Rauchmelder müssen sowohl in Deutschland als auch in Österreich im privaten Bereich installiert werden und zwar mindestens in den Schlafräumen, Kinderzimmern und im Flur. Allerdings gibt es in den meisten Bundesländern keine Nachrüstpflicht für Altbauten und es gibt auch keinerlei Kontrolle ob Rauchmelder eingebaut wurden oder nicht. Sinnvoll sind sie allemal und können ganz einfach mit Klebebändern an der Decke befestigt werden. Es gibt auch spezielle Hitzemelder für Küche und Bad und sogar die smarte Variante, die bei Alarm eine Push-Benachrichtigung aufs Handy schickt. Die Kosten für einfache Geräte beginnen bei ca. 20Euro. Spezielle Rauchmelder sind für Hörbehinderte nötig, sie geben Lichtsignale und werden eventuell oft von der Krankenkasse bezahlt.

Feuerlöscher

Feuerlöscher sind im privaten Bereich in den meisten Fällen nicht verpflichtend. Auch in Österreich besteht keine generelle Feuerlöscher-Pflicht. In gewissen Fällen müssen Feuerlöscher in Heizungsräumen (bei Heizöltanks) oder Garagen angebracht werden. Feuerlöscher werden aber dennoch von vielen Seiten empfohlen, da Feuerlöscher eine relativ einfache, günstige und hilfreiche Maßnahme sind. Einen Feuerlöscher gibt es bereits ab ca. 50Euro.

 

Autorin: K.R.

Foto: pixabay