Schritt für Schritt Anleitung für deine Immobilienbewertung – mit Wertermittlungsrechner. Wie viel ist mein Haus wert? Wir erläutern dir die gängigen Verfahren zur Wertermittlung vom Haus und zeigen dir wo du alle nötigen Informationen finden kannst.

Wer sein Haus verkaufen oder eine Bestandsimmobilie kaufen will, muss sich früher oder später Gedanken über den Wert des Grundstückes und des Hauses machen. Oft wird der Preis für das Eigentum überschätzt und der Wert für das fremde Haus unterschätzt.

Hinzu kommt, dass der Markt zurzeit sehr überhitzt ist und Spitzenpreise erzielt werden können. Daher ist es wichtig zu wissen, wie viel die Immobilie wert ist. Um einen belastbaren Wert für eine Immobilie zu bestimmen wird i.d.R. ein Gutachter eingeschaltet. Aber auch für private Käufer und Verkäufer gibt es Anhaltspunkte einen Rahmen für den Wert der Immobilie festzustellen. Hier kommst du direkt zu unserem Rechner: Hauswert Rechner

Gesetzliche Grundlage: ImmoWertV

In Deutschland wird die Wertermittlung gesetzlich in der ImmoWertV – „Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken“ geregelt. Hier kommst du zum Gesetzestext der ImmoWertV.

Die ImmoWertV beschreibt drei Verfahren für die Wertermittlung:

  1. Vergleichswertverfahren
  2. Ertragswertverfahren
  3. Sachwertverfahren

Für alle drei Verfahren wird zunächst eine Bodenwertermittlung durchgeführt, bei der das Grundstück behandelt wird, als wäre es nicht bebaut. Für die Wertermittlung von selbstgenutzten Immobilien, wird der Bodenwert (der Wert des Grundstücks) meist über das Vergleichswertverfahren ermittelt und das Haus über das Sachwertverfahren. Hier erfährst du Hintergrundinfos zu den Berechnungsmethoden und einzelnen Werten. Verwende direkt unseren online Verkehrswertrechner zur schnellen Wertermittlung.

Bodenwert

Der Bodenwert oder auch der Wert des Grundstücks wird meist getrennt vom Wert der baulichen Anlagen über das Vergleichswertverfahren auf Grundlage von Bodenrichtwerten ermittelt. Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert für Grundstücke in der jeweiligen Lage.

Der tatsächliche Verkehrswert des jeweiligen Grundstücks kann aufgrund von individuellen Merkmalen vom Bodenrichtwert abweichen. Einfluss auf den tatsächlichen Verkehrswert haben unter anderem die folgenden Merkmale:

  • die bauliche Nutzbarkeit, Grundstücksgröße, Grundstücksform, Lage im bebauten Raum, prestigeträchtige Lage oder Panoramablick
  • Beschränkungen der baulichen Nutzbarkeit können wertmindernd sein (zum Beispiel: Denkmalschutz, Mieterschutz, Weltkulturerbe)
  • Erschließungszustand
  • Grundstückszustand und Grundstücksrisiken (zum Beispiel Bodentragfähigkeit, Hochwasserzone, Altlastenverdacht etc.)
  • Bauliche Anlagen im Außenbereich sind zu berücksichtigen.
  • Ist alsbald mit einem Abriss von baulichen Anlagen zu rechnen, ist der Bodenwert zu mindern. Aber auch eine erhebliche Beeinträchtigung der Nutzbarkeit durch vorhandene bauliche Anlagen auf dem Grundstück wirkt sich wertmindernd aus.

Bodenrichtwert

Die Bodenrichtwerte werden von den einzelnen Bundesländern regelmäßig ermittelt und in den Geoportalen dargestellt. Sie dienen auch als Basis für die Besteuerung von Grund und Boden in Deutschland.

Die Bodenrichtwerte der jeweiligen Bundesländer in Deutschland und von Österreich findest du hier:

Bundesland / LandKosten für Portal
Baden-Württemberggebührenpflichtig
Bayerngebührenpflichtig
Berlinkostenlos
Brandenburgkostenlos
Bremengebührenpflichtig
Hamburg
kostenlos
Hessen

kostenlos
Mecklenburg-Vorpommerngebührenpflichtig
Nordrhein-Westfalenkostenlos
Rheinland-Pfalzkostenlos
Saarlandkostenlos
Sachsenkostenlos
Sachsen-Anhaltgebührenpflichtig
Schleswig-Holsteinkostenlos
Thüringen

kostenlos
Österreich
kostenlos

Bodenrichtwert der Restnutzungsdauer

Wird der Bodenrichtwert der Restnutzungsdauer benötigt, zum Beispiel für die Weiterverwendung im Ertragswertverfahren, dann wird dieser wie folgt berechnet.

B=  B* p/100 * V* weitere Merkmale

Bb: Bodenwert; Br: Bodenrichtwert; p: Liegenschaftszins; Vn: Barwertfaktor nach ImmoWertV Anlage 1

Liegenschaftszinssatz

Der Liegenschaftszins ist die marktübliche Verzinsung und spiegelt damit die Zukunftserwartungen wieder. Da der Wert einer Immobilie sehr stark von dem Sachwert abhängig ist, ist der Liegenschaftszinssatz unempfindlicher gegenüber Schwankungen des Kapitalmarktes als andere Faktoren. Der Liegenschaftszins kann in den Grundstücksmarktberichten der einzelnen Städte und Landkreise nachgeschaut werden.

Die Liegenschaftszinsen liegen i.d.R. in folgendem Bereich:

ImmobilieLiegenschaftszinssatz in %
Villa, großes Einfamilienhaus1,5 – 3,0
freistehendes Einfamilienhaus2,0 – 3,5
Doppelhaus, Reihenhaus2,5 – 4,0
Eigentumswohnung3,0 – 4,5
Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung bis 3 Familienhaus3,0 – 4,5

Barwertfaktor

Der Barwertfaktor kann in der ImmoWertV Anlage 1 nachgeschaut werden und ist abhängig von der ermittelten Restnutzungsdauer der Immobilie. Das Verfahren zur Bestimmung der Restnutzungsdauer wird weiter unten ausführlich beim Sachwertverfahren beschrieben.

Das Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren ermittelt den Wert einer Immobilie und des Grundstückes aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen.

Dies ist eine praxisnahe Bewertungsmethode, die auch für Einfamilienhäuser und andere Wohnbauten geeignet ist, vorausgesetzt es gibt ausreichend vergleichbare Objekte.

Dabei wird der Grundstückswert meist getrennt vom Gebäudewert ermittelt. Während der oben beschriebene Bodenrichtwert eine gute Basis zur Bestimmung des Grundstückswertes bildet, ist die Bewertung der Immobilie selbst über das Vergleichswertverfahren eher schwierig. In der Praxis fehlen meist vergleichbare Objekte.

In diesem Fall kann noch das indirekte Vergleichswertverfahren zur Anwendung kommen, bei dem Vergleichspreise aus anderen Gebieten herangezogen werden können. Abweichungen einzelner Kriterien können durch Indexreihen und Umrechnungskoeffizienten berücksichtigt werden.

Das Ertragswertverfahren

Erträge der Restnutzungsdauer werden ermittelt. Dieses Verfahren wird hauptsächlich bei Investitionsprojekten angewendet, zum Beispiel bei Miet- oder Geschäftsimmobilien und ist für selbstgenützte Immobilien weniger interessant. Hier kommst du zur Ertragswertrichtlinie.

Die Ermittlung basiert auf den marktüblichen erzielbaren jährlichen Erträgen und fußt auf der Überlegung, dass der Reinertrag aus dem Grundstück die Verzinsung des Grundstückwertes darstellt.

Folgende Berechnung ergibt den Ertragswert:

  • Reinertrag = Rohertrag – Bewirtschaftungskosten
  • Ertrag = Reinertrag – Reinertragsanteil des Bodens
  • Ertragswert = Ertrag * Vn+ Bodenwert – besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale

Rohertrag

Der Rohertrag spiegelt i.d.R. die Mieteinnahmen von der Nettokaltmiete wieder. Wenn das Gebäude nicht vermietet ist, kann man Referenzwerte aus dem Mietpreispiegel entnehmen.

Bewirtschaftungskosten

Die Bewirtschaftungskosten sind die marktüblichen Aufwendungen für z.B. Verwaltungskosten, Instandhaltungskisten, Mietausfallwagnis und die Betriebskosten.

Die Höhe hängt u.a. von Lage, Alter und Zustand der Immobilie ab, aber auch vom individuellen Wohnverhalten. Vereinfachend kann mit einem 1€ pro qm gerechnet werden (für Altbau 3,50€/qm).

Reinertragsanteil des Bodens

Der Reinertragsanteil des Boden errechnet sich aus Liegenschaftszins multipliziert mit dem Bodenwert.

Barwertfaktor Vn

Der Barwertfaktor Vnkann in der ImmoWertV Anlage 1 nachgeschaut werden und ist abhängig von der ermittelten Restnutzungsdauer der Immobilie. Das Verfahren zur Bestimmung der Restnutzungsdauer wird weiter unten ausführlich beim Sachwertverfahren beschrieben.

Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale

Besondere Grundstücksmerkmale können den Sachwert zusätzlich verändern. Diese müssen nicht unbedingt wertmindern sein, sondern können z.B. bei erhöhten Ertragsverhältnissen auch wertsteigernd sein.

Objektspezifische Merkmale können z.B. die Folgenden sein:

  • Baumängel und Bauschäden
  • Wirtschaftliche Überalterung
  • Überdurchschnittlicher Erhaltungszustand
  • Freilegungskosten
  • Bodenverunreinigungen
  • Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen

Das Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren wird besonders bei selbstgenutzten Immobilien verwendet, wenn das Ertragswertverfahren die Bausubstanz nicht ausreichend berücksichtigt. In der Praxis wenden Gutachter beide Verfahren an, um ihre Einschätzungen und Berechnungen zu überprüfen. Das Ergebnis der beiden Methoden sollte nicht mehr als 20% auseinanderliegen. Details zu diesem Verfahren sind in der Sachwertrichtlinie nachzulesen. In den folgenden Schritten kannst du den aktuellen Sachwert des Bestandsobjektes ermitteln:

Die Berechnungsformeln sehen folgendermaßen aus:

  1. Gebäudeherstellungskosten = BGF * NHK
  2. Zeitwert = Gebäudeherstellungskosten * (RND / GND)
  3. Vorläufiger Sachwert = Bodenwert + Zeitwert + Besondere Bauteile, Einrichtungen und Außenanlagen
  4. (Marktangepasster) Sachwert = vorläufiger Sachwert * Sachwertfaktorbesondere objektspezifische Grundstücksmerkmale

Die ganze Berechnung nach dem Sachwertverfahren kannst du übrigens auch einfach hier mit unserem online Verkehrswertrechner durchführen.

Brutto-Grundfläche (BGF)

Die Brutto-Grundfläche ist die Fläche des Hauses inklusive aller Außenwände, überdachter Balkone und Terrassen. Das Dachgeschoss und der Keller werden nur mit einberechnet, wenn sie wirtschaftliche Geschosshöhen haben (d.h. z.B. kein Kriechkeller und kein Spitzboden). Die genaue Beschreibung findet ihr in der Sachwertrichtlinie in Abbildung 1.

Im Grunde genommen nimmt man die Außenmaße des Gebäudes und multipliziert es mit der Etagenzahl. Lufträume und ähnliches werden wieder abgezogen, angebaute überdachte Terrassen und Balkone dazu addiert.

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Normalherstellungskosten (NHK)

Die Normalherstellungskosten NHK geben die durchschnittlichen Baukosten für einen bestimmten Gebäudetyp pro m² Fläche für das Quartal der Erstellung des Gutachtens an.

Basis NHK 2010

Für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser gibt es 5 Standardstufen, die unten noch genauer beschrieben werden. Die Werte können bei Bedarf interpoliert werden. Eine genaue Einteilung für unterschiedliche Gebäude ist in der Sachwertrichtlinie, Anlage 1 enthalten.

Standardstufe12345
Basis NHK* (2010 = 100)655 €/m2 BGF725 €/m2 BGF835 €/m2 BGF1.005 €/m2 BGF1.260 €/m2 BGF
Basis NHK (2015 = 100)738 €/m2 BGF805 €/m2 BGF927 €/m2 BGF1.116 €/m2 BGF1.399 €/m2 BGF

* Für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser

Der Basiswert wird über die Gebäudestandardstufen ermittelt und bezieht sich auf das Basisjahr 2010. Die NHK Basis 2010 werden auf NHK Basis 2015 umgerechnet, damit diese dann direkt über den Baupreisindex an den Wertermittlungsstichtag (quartalsweise) angepasst werden können.

Baupreisindex (BPI)

Die Normalherstellungskosten NHK müssen nun mit Hilfe des Baupreisindex an den aktuellen Zeitpunkt (den Wertermittlungs-Zeitpunkt) angepasst werden. Da sich der Baupreisindex auf das Basisjahr 2015 bezieht, wurden die Basis NHK für das Basisjahr 2010 auf das Basisjahr 2015 mit dem Faktor 1,11 umbasiert (dies entspricht dem Index für Wohngebäude). Hier findest du den aktuellen Baupreisindex für Wohngebäude:

Beispiel:

Für einen Stichtag im 2. Quartal 2020 ist der Baupreisindex 117,1. Für die Standardstufe 3 ergäbe das Normherstellungskosten zum Stichtag von:

NHK2.Quartal 2020 = 927 * 117,1 / 100 = 1086 €/m²

Standardstufen

Die Standardstufe ist vom Ausstattungsniveau abhängig. Dabei gibt es die folgende Einteilung:

StandardstufeAusstattungsniveauBeispiel für Ausstattung
1EinfachstHolzfachwerk, einfaches Ziegelmauerwerk,
kein zeitgemäßer Wärmeschutz (vor 1980), keine bis geringe Dachdämmung, 1-fach Verglasung, kein Trittschallschutz, kein Bodenbelag, veraltete Elektrik mit wenig Steckdosen, Stand-WC, Ölanstriche, Einzelöfen, etc.
2Einfachein-/zweischaliges Mauerwerk, kein zeitgemäßer Wärmeschutz (vor 1995), nicht zeitgemäße Dachdämmung, zweifach Verglasung, einfache Böden, Heizung älter als 1995, wenige Steckdosen und Sicherungen, 1 Bad mit Dusche
3Basisein-/zweischaliges Mauer- werk, Wärme- und Dachdämmung nach 1995, zweifach Verglasung, Trittschallschutz, Standardböden, Bad mit Dusche und Badewanne, Zentralheizung, zeitgemäße Elektrik (ab 1985)
4GehobenWärme- und Dachdämmung nach 2005, dreifach Verglasung, Trittschallschutz, hochwertige Treppe, hochwertige Böden, 1 bis 2 komplette Bäder, Lüftungsanlage, hochwertige Elektrik
5AufwendigAufwendige Fassade, Passivhausstandard, luxuriöse Ausstattung, PV-Anlage, Smart Home

Eine genauere Einteilung könnt ihr in der Sachwertrichtlinie Anlage 2 finden. Dabei können unterschiedliche Bauteile auch in unterschiedliche Standardstufen fallen. Die Gewichtung erfolgt folgendermaßen:

KategorieWichtung
Außenwände23%
Dach 15%
Fenster und Außentüren 11%
Innenwände und -türen 11%
Deckenkonstruktion und Treppen11%
Fußböden5%
Sanitäreinrichtungen9%
Heizung9%
Sonstige technische Ausstattung6%

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Gesamtnutzungsdauer (GND)

Die Gesamtnutzungsdauer ergibt sich aus der Gebäudeart sowie dem Gebäudeausstattungsstandard und variiert für Einfamilienhäusern zwischen 60 und 80 Jahren. Die Gesamtnutzungsdauer wird „sachverständig“ vom Gutachter je nach Gebäude- und Sanierungsstandard, festgelegt. Oft kommt hier ein Wert zwischen 70 und 80 Jahren zum Einsatz.

Nach Gebäudestandard in der ImmoWertV gelten:

Standardstufe12345
GND*6065707580

* Für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser

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Restnutzungsdauer (RND)

Die Restnutzungsdauer ist im Grunde genommen ein fiktiver Wert, der nur für den Wertermittlungsstichtag und zu diesem Zeitpunkt gültigen Modernisierung gültig ist. Die Restnutzungsdauer hängt im Grunde vom Alter des Gebäudes und dessen Zustand ab.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin, trifft in seinem Dokument zum Beispiel die folgenden Annahmen für die Restnutzungsdauer RND:

Baualter in JahrenBaulicher Zustand: gutBaulicher Zustand: normalBaulicher Zustand: schlecht
Bis 2807570
3-7757065
8-12706560
13-17656055
18-22605550
23-27555045
28-32554540
33-37554035
38-42554030
ab 43554025

Weitere Annahmen in dem oben genannten Dokument sind: Gesamtnutzungsdauer: 80Jahre; das ursprüngliche Baujahr wird ohne Korrektur durch Modernisierung angesetzt. Der bauliche Zustand wird dabei wie folgt definiert:

  • Gut: überdurchschnittlicher Zustand; neuwertig oder sehr geringe Abnutzung; Zustand i.d.R. nach umfassender Modernisierung oder Sanierung oder Instandsetzung
  • Normal: durchschnittlicher Zustand; geringe oder normale Verschleißerscheinungen; geringer oder mittlerer Instandhaltungsanstau (z.B. neustreichen der Fassade oder Fenster)
  • Schlecht: weitgehende desolater Zustand; starke Verschleißerscheinungen; umfangreichere Instandsetzung notwendig.

Alternative Möglichkeit: Berücksichtigung einer Modernisierung

Wurde das Gebäude modernisiert, kann die Restnutzungsdauer alternativ durch das Modernisierungspunkte-Verfahren nach der Sachwertrichtlinie festgelegt werden.

Der Modernisierungsgrad wird über Modernisierungspunkte festgelegt. Es können max. 20 Punkte erreicht werden. Das entspricht einem Gebäude auf dem neusten Stand der Technik in allen Bereichen. Details zur Einstufung des Modernisierungsgrades findest du in der Sachwertrichtlinie, Anlage 4.

RND = a *100/GND * Alter– b * Alter + c * GND/100

Modernisierungsgrad:
abcAb einem relativen Alter (%) von*
< 1 Punktnicht modernisiert0,01252,625152,5060
4 Punktekleine Modernisierungen im Rahmen der Instandhaltung0,00731,577111,3340
8 Punktemittlerer Modernisierungsgrad0,00501,10100,0020
13 Punkteüberwiegend modernisiert0,00330,73595,2815
< 18 Punkteumfassend modernisiert0,00200,44094,2010

* die Spalte gibt das Alter an, von dem an die Formel anwendbar sind. Das relative Alter berechnet sich aus Alter/GND * 100

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Besondere Bauteile, Einrichtungen und Außenanlagen

Besondere Bauteile und Einrichtungen

Besondere Bauteile und Einrichtungen umfassen Besonderheiten, die regulär in vergleichbaren Immobilien nicht vorhanden sind und den Wert erhöhen. Darunter fallen zum Beispiel die folgenden Bauteile oder Einrichtungen:

  • PV-Anlage
  • Aufzug
  • Wintergarten
  • Indoorpool, Kegelbahn, Kinosaal, etc.
  • Für Einfamilienhaus ausgefallene Konstruktion wie Halle, Turm, Tiefgarage, etc.
  • Ausgefallene Technik: z.B. Ausführung von Alarmsystem oder SmartHome über dem gängigen Standard
  • Ausgefallene bzw. exotische Bodenbeläge oder Wandverkleidungen

Diese Bauteile müssen gesondert bewertet werden und werden einzeln pauschal in ihren Herstellungskosten bzw. Zeitwert geschätzt.

Besondere Außenanlagen

Besondere Außenanlagen müssen zusätzlich erfasst werden. Terrassen, Wege, Zäune, Beete und Bepflanzungen im gängigen Standard sind über den Hauspreis in der Regel abgegolten. Zusätzliche Anrechnungen können z.B. folgende Außenanlagen finden:

  • Pool
  • Pavillons, zusätzliche Terrassen
  • Gartenhäuser, Gewächshäuser
  • Exotische Bepflanzung
  • Teich, Schwimmteich, See
  • Carport
  • Garage

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Sachwertfaktor

Bisher wurden – mit Ausnahmen des Bodenrichtwertes – keine Effekte der regionalen Kostenverhältnisse und keine Marktanpassung vorgenommen. Hierfür wird nun der Sachwertfaktor eingeführt.

Für Ein- und Zweifamilienhäuser kann der Sachwertfaktor stark variieren und kann Größenordnungen von 0,5 bis zu 2,0 annehmen.

Allgemein gilt:

  • In wirtschaftsstarken Gegenden und Städten sind die Sachwertfaktoren prinzipiell höher als im ländlichen Raum.
  • Auch die Größe von Grundstück und Immobilie spielen eine Rolle. Bei großen Objekten ist der Sachwertfaktor niedriger als bei vergleichsweise kleineren Objekten.
  • Baujahrepoche, Gebäudeart und die Lage im Stadtgebiet haben ebenfalls einen starken Einfluss und sollten berücksichtigt werden.

Allein in Berlin liegt der Sachwertfaktor für normale Objekte der gleichen Größenordnung (Sachwert des Grundstücks = 200.000€) je nach Bezirk zwischen 1,41 und 0,9917. In Düsseldorf werden Sachwertfaktoren für „Normalobjekte“ von 1,90 (Reihenstadthaus bis 1947) bis 1,05 (Reihenendhaus Neubau) angesetzt.

Der Sachwertfaktor wird von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte ermittelt. Er kann in den Grundstücksmarktberichten der Städte und Land-Kreise nachgeschaut werden. Ansonsten hat man als Laie keinen Zugang zu den Werten.

Bei der Ermittlung des Sachwertfaktors muss die Quelle, der Stichprobenumfang und das Ableitungsmodell angegeben werden, damit entschieden werden kann, ob der Sachwertfaktor gemäß der ImmoWertV „zutreffend“ ist.

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Objektspezifische Grundstücksmerkmale

Besondere Grundstücksmerkmale können den Sachwert zusätzlich verändern. Diese müssen nicht unbedingt wertmindern sein, sondern können z.B. bei erhöhten Ertragsverhältnissen auch wertsteigernd sein.

Objektspezifische Merkmale können z.B. die Folgenden sein:

  • Baumängel und Bauschäden
  • Wirtschaftliche Überalterung
  • Überdurchschnittlicher Erhaltungszustand
  • Freilegungskosten
  • Bodenverunreinigungen
  • Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen

Weitere Gebäude am Grundstück

Stehen auf dem Grundstück weitere Gebäude wie z.B. eine gemauerte Garage, dann kann mit dem gleichen Sachwertverfahren der Wert der Garage bestimmt werden.

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Gutachter

Die hier beschriebenen Methoden und unser zugehöriger Verkehrswertrechner sind praktische um einen ersten Einblick zur Wertermittlung fürs Haus zu bekommen. Allerdings ersetzt das nicht die Arbeit eines Gutachters, weil viele individuelle Merkmale einer Immobilie hier im Detail nicht abgedeckt werden können.

Der Beruf des Immobiliengutachters ist gesetzlich nicht geregelt. Zu unterscheiden ist zwischen dem Wertgutachter, der sich mit dem Wert einer Immobile beschäftigt und der Baugutachter, der Schäden an Gebäuden begutachtet.

Bei der Wertermittlung kann zwischen Zeitwert-, Neuwert-, Verkehrswert-, Beleihungswert- und Versicherungswertgutachten unterschieden werden. Wer ein Gutachten für die Bank braucht, sollte sich vorher genau erkundigen, welche Anforderungen die Bank an das Gutachten hat und ob der Gutachter diese erfüllen kann.

In der Regel ermittelt ein Wertgutachter den Sachwert und/oder Ertragswert einer Immobilie bzw. den Wert der das Haus am am wahrscheinlichsten am Markt erzielen kann. Ob die Immobilie für den ermittelten Wert verkauft werden kann, ist aber letztendlich von der Marktsituation abhängig. So können Schrottimmobilien in sehr guten Lagen Spitzenpreise erzielen und gut erhaltenen Häuser auf dem Land müssen unter dem Sachwert veräußert werden, weil keine Käufer gefunden werden.

 

Überarbeitete Fassung 2020

Autorin der ursprünglichen Fassung 2018: Ester Karl

Foto: pixabay